Dienstag | 16. April 2024
 
Haan  | 

Elternbefragung: Viele Antworten für Grundschul-Eltern

Von

Die Stadt Haan führt noch bis zum 20. April die Elternbefragung von Schülern der Klassen 1 bis 3 für die mögliche Einrichtung einer Gesamtschule durch. Nun gibt es eine FAQ-Liste, die die häufigsten Fragen beantworten soll.

Wir haben die Fragen der Eltern und die Antworten der Stadtverwaltung zusammengestellt. Foto: Goldenarts/Shutterstock

Bei den beiden Informationsabenden wurden von den anwesenden Eltern viele Fragen gestellt. Von der Stadt Haan wurden die allgemeingültigen wichtigsten Fragen und zugehörigen Antworten zusammengestellt.

1. Allgemeine Fragen zur Schulstrukturentwicklung in Haan
2. Fragen zur Schulform Gesamtschule
3. Fragen zum Fragebogen für die Elternbefragung
4. Wie geht es nach der Elternbefragung weiter?

Zu folgendem Abschnitt springen:

    Allgemeine Fragen zur Schulstrukturentwicklung in Haan

  1. Welche weiterführenden Schulen gibt es aktuell in Haan? Wie sehen die verschiedenen Schulformen aus?
  2. Was hat den Anstoß für die aktuellen Diskussionen zur Schulstrukturentwicklung der weiterführenden Schulen in Haan gegeben?
  3. Wie war der Arbeitskreis Schulstrukturentwicklung (AK) zusammengesetzt? Was war seine Aufgabe? Zu welchen Ergebnissen ist er gekommen?
  4. Welche Beschlüsse haben BKSA und Rat auf der Grundlage der Ergebnisse des AK und der Schulträgerberatung getroffen?
  5. Wie stehen die Leitungen der Haaner Grundschulen zur Errichtung einer Gesamtschule in Haan?
  6. Werden die Schulleitungen der bestehenden drei weiterführenden Schulen den Aufbau einer Gesamtschule unterstützen?
  7. Ist der vierzügige Bau des Haaner Gymnasiums durch die mögliche Einführung der Gesamtschule mit dem Schuljahr 2017/2018 gefährdet?
  8. Ist es sinnvoll, neben dem Gymnasium noch eine zweite gymnasiale Oberstufe in Haan zu haben? Wird dies das Gymnasium gerade in der Oberstufe nicht deutlich schwächen?
  9. Ist die Stadt Haan in der Lage neben dem Neubau des Gymnasiums auch noch die Einrichtung einer Gesamtschule zu bewerkstelligen? Wäre es nicht sinnvoller, erst den Neubau des Gymnasiums abzuwarten und sich erst danach der weiteren Schulstrukturplanung zu widmen?
  10. Ist am Standort Walder Straße genügend Raumbedarf vorhanden, um neben der dort bestehenden Haupt- und Realschule eine Gesamtschule einzurichten?
  11. Was passiert mit der Realschule und der Hauptschule nach dem möglichen Start der Gesamtschule im Schuljahr 2017/2018?
  12. Was passiert mit Schülerinnen und Schülern von Hauptschule, Realschule oder Gymnasium, wenn diese die Schulen verlassen müssen?

    Fragen zur Schulform Gesamtschule

  1. Was kennzeichnet die Schullaufbahn auf einer Gesamtschule? Welche Abschlüsse sind möglich? Was unterscheidet die Schullaufbahn auf einer Gesamtschule von der Schullaufbahn auf einem Gymnasium?
  2. Ab welcher Klasse und wie wird in der Gesamtschule differenziert? In welchen Fächern erfolgt die Differenzierung? Wie kann die zweite Fremdsprache erworben werden, die beim Abitur nachzuweisen ist?
  3. Ist eine Gesamtschule immer eine Ganztagsschule? Und was bedeutet es, wenn sich eine Schule im gebundenen Ganztagsbetrieb befindet?
  4. Welche Abschlüsse sind an einer Gesamtschule möglich? Ist das an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule gemachte Abitur gleichwertig?
  5. Wer entscheidet, ob eine Gesamtschule in Haan eingerichtet wird?

    Fragen zum Fragebogen für die Elternbefragung

  1. Warum sieht der Fragebogen so aus, wie er aussieht?
  2. Warum werden nur die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 3 befragt?
  3. Können zu einer der 3 Fragen Mehrfachantworten gegeben werden?

    Wie geht es nach der Elternbefragung weiter?

  1. Was passiert, wenn die notwendige Anzahl von 100 Stimmen pro Jahrgang nicht erreicht wird?
  2. Wie geht es weiter, wenn die notwendigen 100 Stimmen pro Jahrgang erreicht werden?
  3. Wenn eine Gesamtschule eingerichtet wird, wo kommen dann die Lehrer für diese neue Schule her und werden diese besonders für den Unterricht an einer Gesamtschule vorbereitet?

1. Allgemeine Fragen zur Schulstrukturentwicklung in Haan

Welche weiterführenden Schulen gibt es aktuell in Haan? Wie sehen die verschiedenen Schulformen aus?

Aktuell gibt es in Haan die „Hauptschule Zum Diek“, die „Emil-Barth-Realschule“ und das „Städtische Gymnasium Haan“. Diese Schulformen werden im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt charakterisiert:

Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet. In der Hauptschule können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit diesem kann gegebenenfalls auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden.

Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10. An dieser Schulform der Sekundarstufe I werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen und können – je nach Befähigung und Neigung – nach Abschluss der zehnten Klasse in eine berufliche Ausbildung oder in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II wechseln. In Klasse 6 wird Unterricht in einer zweiten modernen Fremdsprache erteilt, ab Klasse 7 wird neben dem fremdsprachlichen, ein naturwissenschaftlich-technischer, ein sozialwissenschaftlicher und ein musikalisch-künstlerischer Schwerpunkt gebildet.

Das Gymnasium ermöglicht Schülerinnen und Schülern den schnellsten Weg zum Abitur. In einem durchgehenden Bildungsgang wird dieser Abschluss im Regelfall nach acht Jahren erreicht. Auch die anderen allgemeinbildenden bzw. gleichwertigen Schulabschlüsse können am Gymnasium erworben werden. Der Bildungsgang gliedert sich dabei in eine fünfjährige Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) und sowie eine dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase). Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und kritischem Denken führen. Wesentliche Alleinstellungsmerkmale im Vergleich zu den anderen allgemeinbildenden weiterführenden Schulformen sind der in der Mittelstufe um ein Jahr verkürzte Weg zum Abitur, eine geringere Gesamtjahreswochenstundenzahl bis zum Ende der Sekundarstufe II (in der Regel 265 statt 290), die Berechtigung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe durch einfache Versetzung (ohne gesonderten Qualifikationsvermerk), das Fehlen einer zentralen Prüfung am Ende der Sekundarstufe I, sowie die Verpflichtung für alle Schüler/innen, ab Klasse 6 eine zweite Fremdsprache zu belegen. Spezifika der drei genannten Schulformen – bezogen auf Haan – können den Präsentationen im Rahmen der Informationsveranstaltungen bzw. den Homepages der jeweiligen Schulen entnommen werden.

Was hat den Anstoß für die aktuellen Diskussionen zur Schulstrukturentwicklung der weiterführenden Schulen in Haan gegeben?

Anstoß für die – seit ca. zwei Jahren – geführten Diskussionen ist die Tatsache, dass die Schülerzahlen an der Haaner Hauptschule seit Jahren rückläufig sind. Es ist absehbar, dass die Haaner Hauptschule kurz- bis mittelfristig nur noch eine Eingangsklasse (Klasse 5) bilden kann. Eine Hauptschule muss aber nach den Vorschriften des Schulgesetzes NRW auf Dauer mindestens zwei Klassen einrichten können. Kann sie dies nicht, ist eine differenzierte Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler nicht mehr möglich. Die Haaner Hauptschule würde dann – wie bereits die meisten Hauptschulen in der Nachbarschaft – auf Anweisung der Bezirksregierung Düsseldorf geschlossen und sukzessive auslaufen. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern könnte ab diesem Zeitpunkt kein entsprechendes Schulangebot in Haan mehr unterbreitet werden. Hinzu kommt eine hohe Anzahl an Abwanderungen von Haaner Grundschülerinnen und Grundschülern an benachbarte Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Die Quote liegt aktuell bei 30 Prozent. Aus Sicht des Schulträgers ist es daher unerlässlich, sich rechtzeitig über eine Fortentwicklung der Schullandschaft in Haan Gedanken zu machen, damit auch künftig möglichst alle Haaner Kinder in der Stadt Haan beschult werden können. Als erster Schritt zu einer offensiven Planung und Gestaltung der Schullandschaft in Haan wurde Ende 2014 der Arbeitskreis Schulstrukturentwicklung eingerichtet.

Wie war der Arbeitskreis Schulstrukturentwicklung (AK) zusammengesetzt? Was war seine Aufgabe? Zu welchen Ergebnissen ist er gekommen?

Am Arbeitskreis Schulstrukturentwicklung nahmen die Schulleitungen aller Haaner Grundschulen, der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums, Vertretern der Stadt Haan (als Schulträger) und je ein Vertreter aller Fraktionen im Rat der Stadt Haan teil. Moderiert wurden die insgesamt fünf Treffen des Arbeitskreises durch den Schulentwickler Dr. Garbe.

Die Aufgabe des Arbeitskreises bestand darin alle Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Schulstrukturen in Haan, mit dem Ziel auch zukünftig allen Haaner Kindern ein weiterführendes Schulangebot in Haan unterbreiten zu können, gemeinsam zu erörtern. Dabei wurden – auf der Grundlage der Schülerpotenziale – die drei möglichen Varianten „Erhalt des Status Quo: Hauptschule, Realschule, Gymnasium“, „Gymnasium und Sekundarschule“ und „Gymnasium und Gesamtschule“ eingehend analysiert. Die Variante „Gymnasium und Sekundarschule“ wurde auf der Grundlage dieser Analysen, mehrheitlich als nicht zielführend für eine qualitative Weiterentwicklung der Haaner Schullandschaft, verworfen.

Als Ergebnis seiner Arbeit hat der Arbeitskreis dem zuständigen Fachausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Rates der Stadt Haan (BKSA) am 19.03.2015 mehrheitlich empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung in Anspruch zu nehmen, um die Möglichkeiten zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort Walder Straße zu erörtern und prüfen zu lassen.

Welche Beschlüsse haben BKSA und Rat auf der Grundlage der Ergebnisse des AK und der Schulträgerberatung getroffen?

Am 6. Mai 2015 hat der BKSA mit 15 Ja-Stimmen (bei einer Stimmenthaltung) beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Empfehlung des Arbeitskreises Schulstrukturplanung vom 19.03.2015, die Errichtung einer Gesamtschule in der Stadt Haan – bei auslaufender Auflösung der Realschule und der Hauptschule – im Rahmen einer Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der formal notwendigen sachlichen und zeitlichen Abläufe des Errichtungsprozesses abzustimmen. Das Ergebnis ist im Rahmen einer Grundsatzentscheidung anschließend in die politischen Beratungen einzubringen.“

Am 19. August 2015 hat der BKSA so dann einstimmig beschlossen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Errichtung einer Gesamtschule mit einer beabsichtigten Gründung zum Schuljahr 2017 / 2018 weiter zu verfolgen.
2. Die Verwaltung legt dem BKSA in der Sitzung am 11.11.2015 zur Freigabe den mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmten Fragebogen für die Elternbefragung der Eltern vor.
3. Die Elterninformationsveranstaltungen – getrennt in Haan und Gruiten – sind bis zu den Osterferien 2016 mit Unterstützung der Bezirksregierung durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Elternbefragung mit vorheriger Elterninformation der Kinder der Schulklassen 1-3 in Haan durchzuführen.“

In seiner Sitzung vom 8. September 2015 hat der Rat die vorgenannte Grundsatzentscheidung des BKSA mit 33:3 Stimmen bestätigt.

Zur Sitzung des BKSA vom 18. November 2015 war seitens der Verwaltung ein mit der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) abgestimmter Elternfragebogen nebst zugehörigem Anschreiben vorgelegt worden. In dieser Sitzung wurde der Fragebogen mit kleineren Änderungen sowie unter dem Vorbehalt der neuerlichen Zustimmung der Bezirksregierung mit 15:0 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Diesem Fragebogen wurde erneut von der Bezirksregierung Düsseldorf zugestimmt. Es handelt sich dabei um denjenigen Fragebogen, welcher am 5. April 2016 den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 3 ausgehändigt wurde.

Wie stehen die Leitungen der Haaner Grundschulen zur Errichtung einer Gesamtschule in Haan?

Die Leitungen der fünf Grundschulen haben sich bereits im Arbeitskreis sowie öffentlich im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) der Stadt Haan und auf den Informationsveranstaltungen positiv zu der Möglichkeit einer Errichtung einer Gesamtschule in Haan positioniert. Grundlage dafür sind die Erfahrungen der Schulleitungen aus Elterngesprächen. In diesen wird die Schulform Gesamtschule von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zunehmend nachgefragt. Die für das Schuljahr 2016/2017 vorliegenden Anmeldezahlen von Haaner Schülerinnen und Schülern an umliegenden Gesamtschulen bestätigen diese Einschätzung.

Werden die Schulleitungen der bestehenden drei weiterführenden Schulen den Aufbau einer Gesamtschule unterstützen?

Der Schulleiter der Hauptschule bedauert die rückläufigen Anmeldezahlen, die an seiner Schule trotz der sehr guten Arbeit zu verzeichnen seien. Er könne sich diesen Tatsachen nicht verschließen und daher eine Gesamtschule als neue Schulform in Haan sehr gut vorstellen. Sollte der Elternwille dies bestätigen sei er gerne bereit, den Aufbauprozess für die neue Schulform aktiv zu begleiten.

Der Leiter der Realschule stellte klar, dass es sich bei der Gesamtschule um eine eigenständige neue Schule mit eigener Schulleitung und eigenem Kollegium handeln würde. Diese würden den Aufbauprozess der Gesamtschule leisten. Als Leiter der Realschule sei es seine Aufgabe, sich in erster Linie weiter um die Realschüler/innen zu kümmern. Auch er würde den Aufbauprozess aktiv begleiten und im Rahmen bestehender Möglichkeiten eine Kooperation mit der Gesamtschule unterstützen.

Ähnlich äußerte sich die Schulleiterin des Gymnasiums. Sie verwies zudem darauf, dass es auch für sie persönlich sowie das Gymnasium als bestehende Schulform vor Ort das erste Mal sei, einen solchen Prozess zu erleben. Eine Bereitschaft, den Aufbauprozess aktiv zu begleiten, sei auch und vor allem im Interesse des Gymnasiums vorhanden. Ebenso stehe sie möglichen Kooperationen grundsätzlich offen gegenüber.

Ist der vierzügige Bau des Haaner Gymnasiums durch die mögliche Einführung der Gesamtschule mit dem Schuljahr 2017/2018 gefährdet?

Nein. Der vierzügige Bau des Gymnasiums ist beschlossen und die notwendigen Finanzmittel stehen im städtischen Haushalt fest zur Verfügung. Derzeit läuft das europaweite Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauleistungen, welches bei einem reibungslosen Verlauf in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Mit dem Bau des Gymnasiums wird dann im Frühjahr des kommenden Jahres begonnen.

Ist es sinnvoll, neben dem Gymnasium noch eine zweite gymnasiale Oberstufe in Haan zu haben? Wird dies das Gymnasium gerade in der Oberstufe nicht deutlich schwächen?

Derzeit seien rd. 80 Schülerinnen und Schüler für die kommende Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums angemeldet werden. Mit diesen Zahlen wird in etwa auch für die kommenden Jahre gerechnet, so dass von einem stabilen Fortbestand des Haaner Gymnasiums ausgegangen werden kann.

Die Mindestgröße einer gymnasialen Oberstufe beträgt nach den schulrechtlichen Vorgaben 42 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang und damit mindestens 126 Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe. Diese Mindestgröße wird am Haaner Gymnasium mit aktuell 314 Schülerinnen und Schülern deutlich überschritten. Daher wird die Einrichtung einer weiteren Oberstufe an einer Gesamtschule die Existenz des Haaner Gymnasiums nicht gefährden.

Nach Einschätzung des Schulträgers und des Schulentwicklungsplaners wird auch in den Folgejahren aufgrund der bereits bestehenden Kooperation zwischen dem Haaner und dem städtischen Hildener Gymnasium und gegebenenfalls auch zukünftig in Kooperation mit der Gesamtschule ein gutes und differenziertes Kursangebot in der Oberstufe möglich sein.

Ist die Stadt Haan in der Lage neben dem Neubau des Gymnasiums auch noch die Einrichtung einer Gesamtschule zu bewerkstelligen? Wäre es nicht sinnvoller, erst den Neubau des Gymnasiums abzuwarten und sich erst danach der weiteren Schulstrukturplanung zu widmen?

Die Stadt Haan verfügt über die notwendigen Ressourcen Beides zu bewältigen. Dabei ist zunächst zu beachten, dass die Einrichtung der Gesamtschule am bestehenden Schulstandort an der Walder Straße vorgesehen ist. Ein Neubau ist hierfür also nicht erforderlich.
Die Schulstrukturplanung muss zudem grundsätzlich losgelöst von baulichen Notwendigkeiten erfolgen. Sie richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf an einer etwaigen Anpassung. Einen solchen sieht der Schulträger – wie zuvor ausgeführt – aktuell als gegeben.

Ist am Standort Walder Straße genügend Raumbedarf vorhanden, um neben der dort bestehenden Haupt- und Realschule eine Gesamtschule einzurichten?

Hierzu ist zu beachten, dass für den Fall der Einrichtung einer Gesamtschule am Standort Walder Straße an Haupt- und Realschule keine Eingangsklassen mehr gebildet würden. Hierdurch würden sechs Klassen entfallen und durch fünf Eingangsklassen der neuen Gesamtschule ersetzt. Dies würde sich in den Folgejahren entsprechend weiter entwickeln. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem Haupt- und Realschule ausgelaufen sind, gehen die ersten Klassen der Gesamtschule in die Oberstufe, für die dann zusätzlicher Raumbedarf geschaffen werden müsste. In Abstimmung zwischen Verwaltung und Schulen wurde durch Herrn Dr. Garbe eine erste, bereits im BKSA vorgestellte, Raumkonzeption erstellt und aktuell zur Abstimmung in den politischen Gremien weiter entwickelt. Desweiteren findet derzeit ein Abstimmungsprozess statt, inwieweit für die Übergangszeit vereinzelt temporäre räumliche Kapazitäten geschaffen werden müssen. Seitens des Schulträgers werden hierfür gute Lösungen erwartet.

Was passiert mit der Realschule und der Hauptschule nach dem möglichen Start der Gesamtschule im Schuljahr 2017/2018?

Wenn die Haaner Eltern für die Einrichtung einer Gesamtschule ab dem Schuljahr 2017/2018 votieren, laufen die Realschule und die Hauptschule ab diesem Zeitpunkt aus. Das heißt: Im Schuljahr 2016/2017 werden in der Hauptschule und der Realschule zum letzten Mal fünfte Klassen eingerichtet. Alle Schülerinnen und Schüler können an den auslaufenden Schulen ihre gewünschten Abschlüsse machen.

Was passiert mit Schülerinnen und Schülern von Hauptschule, Realschule oder Gymnasium, wenn diese die Schulen verlassen müssen?

Wenn Schülerinnen und Schüler der zuletzt eingerichteten fünften Klassen die Klasse „wiederholen“ müssen, können sie grundsätzlich in der Gesamtschule aufgenommen werden. Hierfür sind – wie auch für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium verlassen müssen – entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

2. Fragen zur Schulform Gesamtschule

Was kennzeichnet die Schullaufbahn auf einer Gesamtschule? Welche Abschlüsse sind möglich? Was unterscheidet die Schullaufbahn auf einer Gesamtschule von der Schullaufbahn auf einem Gymnasium?

Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie gehört – gleichberechtigt neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium – zu den weiterführenden Regelschulen in Nordrhein-Westfalen und ist eine Schulform der Sekundarstufen I und II, in der die Bildungswege des Gymnasiums, der Realschule und der Hauptschule in einem umfassenden Angebot integriert sind. Sie kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die 4. Grundschulklasse erfolgreich durchlaufen haben. Für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wird dadurch die Entscheidung für die Schullaufbahn ihres Kindes nicht schon beim Übergang in das 5. Schuljahr notwendig, sondern bleibt so lange wie möglich offen.

Die Errichtung einer Gesamtschule neben dem Gymnasium bietet für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, zwischen Schulen zu wählen, an denen das Abitur in unterschiedlichen Zeiträumen abgelegt wird. An einer Gesamtschule wird das Abitur grundsätzlich nach 13 Schuljahren (vier Grundschuljahre und neun Jahre Sekundarstufe I und II; kurz G9) abgelegt, während das Abitur an dem Haaner Gymnasium mit erfolgreicher Prüfung am Ende des zwölften Schuljahres abgelegt wird (vier Grundschuljahre und acht Jahre Sekundarstufe I und II; kurz G8).

An einer Gesamtschule müssen die Kinder beim Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (Oberstufe) die Schule nicht wechseln, sondern können auf der vertrauten Schule bleiben, um dort ihr Abitur zu machen.

Ab welcher Klasse und wie wird in der Gesamtschule differenziert? In welchen Fächern erfolgt die Differenzierung? Wie kann die zweite Fremdsprache erworben werden, die beim Abitur nachzuweisen ist?

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an.
Die erste Differenzierung erfolgt in der Klasse 6, in dem die Schülerinnen und Schüler ein Wahlpflichtfach wählen müssen, das in der Gesamtschule als 4. Hauptfach neben Deutsch, Englisch und Mathematik gilt. Die Schülerinnen und Schüler haben an der Gesamtschule die Wahlmöglichkeiten zwischen den Fächern einer 2. Fremdsprache, Naturwissenschaften (setzt sich aus Biologie, Chemie und Physik zusammen) und Arbeitslehre (Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft und Technik). Dieses Wahlpflichtfach muss vom 6. bis zum 10. Schuljahr durchgehend belegt werden.

Die zweite Fremdsprache kann auch noch in der Klasse 8 dazu gewählt werden. Darüber hinaus kann die zweite Fremdsprache auch nachgewiesen werden, in dem von der Jahrgangsstufe 11 bis 13 eine zweite Fremdsprache gelernt wird.

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Unterricht auf zwei Anspruchsebenen an. Ab der Klasse 7 werden die Klassen in der Gesamtschule in den Fächern Englisch und Mathematik in Grund- und Erweiterungskurse aufgeteilt. Ab der Klasse 8 erfolgt eine Aufteilung in G- und E-Kurse im Fach Deutsch und ab der Klasse 9 in einem naturwissenschaftlichen Fach. In den Grundkursen erfolgt die Vermittlung der Grundlagen. In den E-Kursen wird eine vertiefte Bildung vermittelt. Es gibt ein genau definiertes Anforderungsprofil, in welchen Kursen welche Leistungen erbracht werden müssen, um den Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 oder 10 sowie die Fachoberschulreife und die Fachoberschulreife mit Qualifikation zu erbringen.

Jeweils nach einem Schuljahr entscheidet eine Konferenz zu jedem einzelnen Schüler, ob er in dem jeweiligen Kurs richtig aufgehoben ist oder ob ein Wechsel vom G-Kurs in einen E-Kurs oder umgekehrt angezeigt bzw. erforderlich ist. In die Klassen 6 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung über.

Ist eine Gesamtschule immer eine Ganztagsschule? Und was bedeutet es, wenn sich eine Schule im gebundenen Ganztagsbetrieb befindet?

Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. Der Ganztagsbetrieb ermöglicht Formen einer differenzierten Förderung von Schülerinnen und Schülern und eröffnet darüber hinaus Möglichkeiten zur Rhythmisierung des Schultages. An einer gebundenen Ganztagsschule bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel an drei Tagen in der Woche bis 15.30 Uhr in der Schule. Die räumlichen Rahmenbedingungen für einen Ganztagsbetrieb sind am Standort Walder Straße – insbesondere durch den in den letzten Jahren erfolgten Ausbau des Mensabereiches – gegeben.

Welche Abschlüsse sind an einer Gesamtschule möglich? Ist das an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule gemachte Abitur gleichwertig?

An einer Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. In der Sekundarstufe II der Gesamtschule kann – entsprechende Leistungen vorausgesetzt – das Abitur gemacht werden. Das an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule gemachte Abitur ist gleichwertig. Beide „Reifeprüfungen“ basieren auf dem sogenannten Zentralabitur. Der Unterschied besteht darin, dass das Abitur am Gymnasium nach 12 Jahren (G8) und an der Gesamtschule nach 13 Jahren (G 9) abgelegt wird.

Wer entscheidet, ob eine Gesamtschule in Haan eingerichtet wird?

Ob die Planungen für eine Haaner Gesamtschule fortgesetzt werden, entscheiden die Haaner Eltern im Rahmen einer Elternbefragung, die vom 5. April bis zum 20. April 2016 durchgeführt wird. Letztlich entscheidend für die Einrichtung der Gesamtschule ist dann das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2017/2018. Nur dann, wenn mindestens 100 – in Haan lebende – Schülerinnen und Schüler für die Gesamtschule angemeldet werden, wird die Gesamtschule in Haan eingerichtet. Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule wird so frühzeitig durchgeführt, dass für den Fall einer zu geringen Anmeldezahl für die Gesamtschule, die weiteren Anmeldungen zu den anderen weiterführenden Schulen noch fristgerecht möglich sind.

3. Fragen zum Fragebogen für die Elternbefragung

Warum sieht der Fragebogen so aus, wie er aussieht?

Die Fragen sowie die vorgegebenen Antworten folgen einem Muster, das die obere Schulaufsichtsbehörde entsprechend den schulgesetzlichen Bestimmungen für die Schulstrukturplanung vorgibt. Der Fragebogen wurde so, wie er vorliegt, von den politischen Gremien beschlossen und seitens der Bezirksregierung genehmigt.

Warum werden nur die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 3 befragt?

Das Schulgesetz NRW sieht zwingend nur eine Befragung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 2 und 3 vor. Die politischen Gremien der Stadt Haan haben aber beschlossen, auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klasse 1 zu befragen, um die Entscheidung insgesamt auf eine breitere Basis zu stellen.

Können zu einer der 3 Fragen Mehrfachantworten gegeben werden?

Nein. Zunächst soll bitte für jedes einzelne Kind einer Klasse 1 bis 3 ein Fragebogen ausgefüllt werden. Mehrfachantworten sind vor allem bei Frage 3 nicht möglich. Hier gelten die ersten beiden Antwortmöglichkeiten als Zustimmung und die letzten beiden Antworten als Ablehnung.

4. Wie geht es nach der Elternbefragung weiter?

Was passiert, wenn die notwendige Anzahl von 100 Stimmen pro Jahrgang nicht erreicht wird?

Die abgegebenen Stimmen für bzw. gegen die Einrichtung einer Gesamtschule werden auf die volle Zahl der Stimmberechtigten hochgerechnet.

Sollten die notwendigen 100 Stimmen nicht erreicht werden, kann die weitere Planung für eine Gesamtschule in Haan mit großer Wahrscheinlichkeit nicht fortgesetzt werden. In diesem Fall bliebe es zunächst bei der bisherigen Schullandschaft. Da allerdings weiter damit zu rechnen ist, dass die Hauptschule in absehbarer Zeit keine zwei Eingangsklassen mehr bilden kann, würde die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Haan auffordern, zum nächstmöglichen Zeitpunkt schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, also die Schule zu schließen. In diesem Fall müssten die Eltern dieser Kinder entscheiden, ob sie ihr Kind auf einer der umliegenden Sekundar- oder Gesamtschulen anmelden oder ob sie ihr Kind ungeachtet der Schulformempfehlung an der Haaner Realschule anmelden wollen.

Wie geht es weiter, wenn die notwendigen 100 Stimmen pro Jahrgang erreicht werden?

In diesem Fall ergehen die weiteren Arbeitsschritte wie folgt:
– Beratung der Ergebnisse der Elternbefragung in der Sitzung des BKSA am 12.05.2016, Einstieg in die weitere Vorgehensweise, z.B. Beratung des Raumkonzeptes, Vorbereitung der politischen Beschlüsse
– Einstieg in die Erstellung eines pädagogischen Rahmenkonzeptes (Eckpunkte) in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Schulformen, der Verwaltung sowie einem externen schulfachlichen Moderator im Mai 2016. Die Fertigstellung wird im Herbst 2016 erwartet. Die Eltern werden angemessen beteiligt.
– Beschlussfassung zur Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen im Juni
– Endgültige Beschlussfassung in den politischen Gremien spätestens am 15. November 2016
– Abgabe der Genehmigungsunterlagen nach der Beschlussfassung
– Infoabend für die Eltern der 4. Klassen im Dezember 2016
– Tag der offenen Tür und Präsentation der Konzept Module Anfang Januar 2017
– Vorzeitiges Anmeldeverfahren, die Daten sind noch abzustimmen

Wenn eine Gesamtschule eingerichtet wird, wo kommen dann die Lehrer für diese neue Schule her und werden diese besonders für den Unterricht an einer Gesamtschule vorbereitet?

Die Versorgung einer neuen Schule mit Lehrkräften liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Haan sondern in der Zuständigkeit des Landes NRW. Das Land hat ein hohes Interesse daran, dass neu gegründete Gesamtschulen einen guten Start haben und stattet diese erfahrungsgemäß gut aus.

Nach den bisherigen Erfahrungen gibt es an den Schulen eine Mischung aus erfahrenen Gesamtschulkollegen und Lehrern, die von dann auslaufenden Schulen kommen und bisher nicht an einer Gesamtschule unterrichtet haben. Zum Teil unterrichten die Lehrer der bisherigen Systeme im Wege der Abordnung auch an beiden Schulformen.


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.