Frost behindert die Müllabfuhr
Aus gegebenem Anlass weist die Abfallberatung darauf hin, dass Biomüllgefäße mit festgefrorenem Biomüll nicht geleert werden können.
Ungeleerte Biotonnen sind laut Stadtverwaltung kein Reklamationsgrund. „Ein Nachfahren dieser Tonnen ist auch bei Änderung der Wetterlage nicht möglich“, heißt es von fder Abfallberatung. Um ein Gefrieren der Bioabfälle zu vermeiden, können dünne Lagen saugfähiges Papier zwischen den Biomüll gelegt werden.
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