Samstag | 14. September 2024
 
Mettmann  | 

Beckershoffstraße: Rückschnitte in der Brut- und Nistzeit an Stützwänden erforderlich

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Zuvor findet eine artenschutzrechtliche Untersuchung statt.

An der Beckershoffstraße müssen Stützwände auf ihre Stand- und Verkehrssicherheit überprüft werden Foto: Kreisstadt Mettmann

Bei der letzten Straßenbegehung zur turnusmäßigen Bauwerksprüfung sind Verformungen und lose Steine in den Stützwänden der Beckershoffstaße festgestellt worden.

Eine erste Vermessung hat Bewegungen in der Wand aufgezeigt. Um eine detaillierte Überprüfung und damit die Stand- und Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, in der Brut- und Nistzeit Rückschnitte am Efeubewuchs vorzunehmen. Vor Beginn des Rückschnittes werden die Bereiche artenschutzrechtlich untersucht.

„Die Rückschnitte werden im Mai und Juni ausgeführt“, so Nina Lajios, Leiterin des Amtes für Verkehr, Tiefbau und Grünflächen.


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