Freitag | 19. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Brandstiftung an der Fontanestraße?

Von

Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kann als Brandursache eine Brandstiftung in dem bereits seit Wochen unbewohnten Haus nicht ausgeschlossen werden. Der Schaden beträgt rund 100.000 Euro, schätzt die Feuerwehr.

Wie die Taeglich.ME bereits berichtete, wurde am Donnerstagnachmittag um 15.43 Uhr eine Rauchentwicklung in einem aktuell nicht bewohnten Einfamilienhaus an der Fontanestraße in Metzkausen gemeldet. Die Mettmanner Feuerwehr rückte daraufhin mit allen Löschzügen aus. Direkt nach dem Eintreffen der Feuerwehr drangen zwei Löschtrupps unter Atemschutz in das Objekt vor. Schnell konnte von diesen Entwarnung gegeben werden. Das Feuer, welches zum größten Teil schon eigenständig erloschen war, konnte schnell gefunden und abgelöscht werden.

Nach dem Ende der Löscharbeiten und erfolgter Belüftung des gesamten Hauses, übernahmen Ermittler der Kriminalpolizei erste Maßnahmen zur Spurensicherung sowie zur Klärung der Brandursache und Schadenshöhe. Nach ersten Ergebnissen ihrer Untersuchungen gehen die Kriminalisten davon aus, dass sich zu noch nicht genau bekannter Stunde, in der Zeit vom Mittwochabend, 17.30 Uhr, bis zum frühen Donnerstagmorgen im Gebäude ein Brandgeschehen entwickelte, das bei seiner Entdeckung am Donnerstagnachmittag schon nahezu vollständig und von allein erloschen war. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kann als Brandursache eine Brandstiftung in dem bereits seit Wochen unbewohnten Haus nicht ausgeschlossen werden.

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung wurde eingeleitet. Weitere Ermittlungen, insbesondere auch die Hinzuziehung eines Brandsachverständigen, sind veranlasst. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 100.000,- Euro. Bisher liegen der Mettmanner Polizei noch keine Hinweise zu einer möglichen Täterschaft vor. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104/982-6250, jederzeit entgegen.


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.