Donnerstag | 25. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Briefwahl: Stadtverwaltung präzisiert Aussage

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Wählerinnen und Wähler, die ihren Wahlschein für die Hauptwahl am 13. September über das Online-Formular auf der städtischen Internetseite beantragt haben und sich hierbei explizit gegen eine Briefwahl für die anstehende Stichwahl entschieden haben, sind nicht automatisch als Briefwähler registriert und müssen daher im Bedarfsfall erneut per E-Mail unter wahlen@mettmann.de die Briefwahlunterlagen beantragen. Darauf weist nun die Stadtverwaltung hin, nachdem diese zuletzt mitgeteilt hatte, dass Bürgerinnen und Bürger, die am Sonntag per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, automatisch in diesen Tagen die Briefwahl-Unterlagen für die Bürgermeister-Stichwahl erhalten.


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