Freitag | 26. April 2024
 
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Glühwein, Schneebällchen & Co. gibt es nur mit 2G-Kontrollbändchen

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Für den Blotschenmarkt gilt: Auf das Veranstaltungsgelände dürfen nur geimpfte und genesene Besucher, die ein entsprechendes Kontrollbändchen erhalten. Ausnahmen gibt es für Kinder.

Blotschenmarkt 2019. Foto: TME

In den vergangenen Tagen hat sich das Team Blotschenmarkt intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Einhaltung der 2G-Regelung kontrolliert werden kann. Denn: Eine Sperrung einzelner Zugänge und Kontrollen an den Zugängen, wie öffentlich immer wieder vorgeschlagen wird, ist in dieser Form nicht realisierbar. Das liegt vor allem daran, dass der so genannte Außenring – also der Bereich zwischen Buden und Häusern – für Anwohner und Besucher der Gastronomie jederzeit frei zugänglich sein muss und nicht Teil des Veranstaltungsgeländes ist. Und auch alle, die in die Kirche St. Lambertus möchten, unterliegen nicht der 2G-Regelung des Blotschenmarktes.

Bei den Überlegungen ist das Team Blotschenmarkt dann auf das Konzept aufmerksam geworden, das ab heute auch auf mehreren Düsseldorfer Weihnachtsmärkten angewendet wird: Besucher erhalten beim Sicherheitsdienst und an allen Buden nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ein 2G-Kontrollbändchen. Nur mit diesem Kontrollbändchen gibt es Speisen, Getränke und all die anderen schönen Dinge, die an den Buden erhältlich sind.

„Diese Idee finden wir auch für den Blotschenmarkt sehr gut“, sagt Organisationsleiter Florian Peters mit einem entsprechenden Dank an die „Kollegen“ in Düsseldorf. Für den Blotschenmarkt gilt daher folgende Regelung: Das Kontrollbändchen kann man sich direkt an einem der Zugänge beim Sicherheitsdienst unter Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises abholen. Sollte es dort zu voll sein, kann man aber als geimpfter oder genesener Besucher auch an einer beliebigen Bude – inklusive der Info-Bude – den Nachweis vorlegen oder ein Mitglied des Blotschenmarkt-Teams (erkennbar an den roten Jacken mit entsprechendem Aufdruck) ansprechen, um ein 2G-Bändchen zu erhalten.

Für Kinder wird es aller Voraussicht nach Ausnahmen geben. „Hier müssen wir aber die Coronaschutzverordnung des Landes abwarten, in der dies – inklusive der Altersgrenze – geregelt sein wird“, so Peters.

„Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir alle einen schönen Blotschenmarkt erleben können“, appelliert Peters, sich an die Vorschriften zu halten. Wer sich als nicht geimpfte oder nicht genesene Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, muss bei Kontrollen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. „Und wir haben das Ordnungsamt gebeten, gemeinsam mit unserem Sicherheitsdienst regelmäßig Kontrollen durchzuführen“, so Peters weiter.


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