Samstag | 20. April 2024
 
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HHG künftig nur noch vierzügig?

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Das HHG ist laut Stadtverwaltung ohne aktuelle Genehmigung durch die Bezirksregierung fünfzügig, was bereits von der Bezirksregierung ausdrücklich angemahnt worden sei.

Nach bestehendem Ratsbeschluss ist das KHG 4-zügig und das HHG 3-zügig.  Eine vorübergehende Veränderung der durch den Schulträger per Ratsbeschluss festgelegten Zügigkeit ist durch die Bezirksregierung zu genehmigen und nur für ein Schuljahr gültig. Tatsächlich ist das HHG laut Stadtverwaltung aber ohne aktuelle Genehmigung durch die Bezirksregierung fünfzügig, was bereits von der Bezirksregierung ausdrücklich angemahnt worden sei. Sowohl Schulleitung als auch Schulverwaltung seien aufgefordert worden, die Zügigkeit anzupassen bzw. aufgrund der geplanten veränderten Schullandschaft (Bildung einer Gesamtschule) und der damit verbundenen weiteren Oberstufe entsprechend zu begrenzen.

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat mit Beschluss vom 8. November 2018 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung und Umsetzung einer Gesamtschule unverzüglich vorzunehmen. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. „Ohne Begrenzung der Zügigkeit ist die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule nicht realistisch mit Schülern zu füllen“, heißt es in einer Vorlage für den nächsten Schulausschuss. Das bedeute für beide Gymnasien, dass ab dem Schuljahr 2020/2021 nur Schüler für vier Züge aufgenommen werden können, bei den Anmeldungen im Februar 2020 müsse dies berücksichtigt werden.

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