Keine Ampel-Neandertaler am Museum
Die UWG-ME-Fraktion hatte den Antrag eingebracht, „die Verwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, im ganzen Neanderland – insbesondere im Bereich des Neanderthal Museums - die Fußgängerampeln mit „Neanderthalern“ auszustatten.
Wir haben sicher auch für Sie das passende Abo im Angebot. Sie wollen nur mal reinschnuppern oder einen bestimmten Artikel lesen? Dann buchen Sie doch einfach für 1 Euro unser Tagesabo. Monatsabos sind für 9,50 Euro, Quartalsabos für 25 Euro und Halbjahresabos für 40 Euro erhältlich.
Das beste Preis-Leistungs-Angebot bietet das Jahresabo für 70 Euro – umgerechnet also nur rund 6 Euro pro Monat!
Die Kreisverwaltung hat daraufhin 2019 sowohl bei den kreisangehörigen Städten als auch beim Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger der Fußgängerampel am Neanderthal Museum die Bereitschaft abgefragt, von den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben abweichende Motive in Fußgängerampeln zu genehmigen. Die Kreisverwaltung kam aufgrund der Abfrage zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Fraktion UWG–ME zum damalige Zeitpunkt nicht umsetzbar war, auch weil der Mettmanner Ausschuss für Wirtschaftsförderung im März 2019 einen entsprechenden Vorschlag – im Gespräch war hier vor allem der Ampelübergang Talstraße Ecke Breite Straße – mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und eines fraktionsloses Ausschuss-Mitglieds abgelehnt hatte. Klaus Müller (FDP) hatte die Idee gar als verfrühten April-Scherz bezeichnet. Auch die anderen Städte winkten ab – obwohl die Maßnahme mit relativ kleinem Finanzaufwand (70 Euro pro Schablone, inklusive Einbau) umzusetzen gewesen wäre.
„Gegen den flächendeckenden Austausch der so genannten Streuscheiben mit dem Motiv des Neandertalers sprach sowohl die rechtliche Situation, die dies nur für einzelne Standorte zulässt, als auch die ablehnende Haltung der dem Neandertal am nächsten gelegenen Städte“, so die Kreisverwaltung. Auch der Landesbetrieb Straßen.NRW habe die Änderung der Sinnbilder an der Fußgängerampel am Neanderthal Museum abgelehnt.
Gleichwohl bot die Kreisverwaltung an, nochmals das Gespräch mit dem Landesbetrieb zu suchen – um doch noch eine Umrüstungs-Genehmigung für die Ampelanlage vor dem Neanderthal Museum zu erhalten. „Da der Landesbetrieb 2020 umstrukturiert wurde und sich in Folge dessen Zuständigkeiten grundlegend änderten, war die Kommunikation mit dem Landesbetrieb langwieriger als üblich“, erklärt Kreis-Kulturreferentin Dr. Barbara Bußkamp, warum erst im Februar eine Stellungnahme vorlag. Darin legte Straßen.NRW dar, dass er das Vorhaben mit Verweis auf einen Erlass des NRW-Verkehrsministeriums weiterhin ablehnt.
Allerdings habe der Landesbetrieb alternativ die Übernahme der Baulast für die Anlage durch einen anderen Betreiber bzw. durch einen Baulastträgerwechsel aufgezeigt, so Bußkamp. Heißt: Der Kreis würde die Ampelanlage vom Land übernehmen – mit der Folge, dass der Kreis auch für Betrieb, Wartung, Reparaturen und Verkehrssicherung verantwortlich wäre. „Der Landesbetrieb sieht diesen relativ großen Aufwand nicht allein wegen der individuellen Umgestaltung, ,sondern auch aus Gründen der durch den Kreis Mettmann wahrzunehmenden Aufgaben bzw. des anliegenden Neanderthal Museums und den damit verbundenen –tatsächlichen –Fußgängerverkehrsbeziehungen‘ als zweckmäßig an“, so Bußkamp.
Aus Sicht des Kreises wäre damit jedoch ein „unvertretbares Rechtsrisiko“ verbunden. Darüber hinaus hätte die Verwaltung neben den einmaligen Kosten der Übernahme (u. a. für ein gefordertes Sicherheitsgutachten über die geänderten Streuscheibe) dauerhaft die Kosten des Betriebs und des Personaleinsatzes zu tragen. Bußkamp: „Auch sind die knappen Personalressourcen im Amt für Hoch–und Tiefbau für prioritäre Projekte gebunden.“ Die Kreisverwaltung kommt zu dem Ergebnis, „dass die Maßnahme – trotz des auf den ersten Blick relativ geringen Aufwandes für die Neugestaltung und des handwerklichen Austausches der Streuscheiben – mit vertretbaren Mitteln nicht umsetzbar ist und darüber hinaus ein hohes Rechtsrisiko für den Kreis darstellen würde“.“
Alle Rechte vorbehalten.
Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?
Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.