Dienstag | 23. April 2024
 
Mettmann  | 

Lieferwagen mit Mängel – Lieferant ohne Fahrerlaubnis

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Veerkehrsdienst zieht Mercedes Sprinter aus dem Verkehr,

Die Ladung in dem Transporter war überhaupt nicht gesichert.

Am Dienstagmorgen hat die Polizei auf der L239 zwischen Mettmann und Ratingen den Fahrer eines Kastenwagens aus dem Verkehr gezogen. Dessen Fahrzeug wies nicht nur einige Mängel auf, der Mann hatte auch keine gültige Fahrerlaubnis.

Im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachung war den Kradfahrern des Verkehrsdienstes ein Mercedes Sprinter aufgefallen, der schon auf den ersten Blick etwas „verwahrlost“ aussah. Zudem erkannten die Beamten, dass die Räder des Wagens „bauchig“ abrollten. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Polizisten fest, dass der hintere rechte Reifen des Wagens beschädigt war und an der Außenflanke einen Schnitt aufwies, der bis zur Karkasse reichte.

Bei der weiteren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Ladung, bestehend aus diversen Kartons und Päckchen, komplett unorganisiert vom Boden bis zur Decke im Laderaum gestapelt waren. Zwischen den Kartonagen befand sich ein ebenfalls ungesicherter Stapel Fahrzeugreifen und ein zusammengerollter Teppich. Hier fehlte es komplett an einer formschlüssigen Ladungssicherung, sodass die Kartons zu jeder Zeit herum- und umfallen konnten.

Letztendlich stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des Kastenwagens hatte. Der Fahrzeugführer tauschte seinen albanischen Führerschein in Italien in einen italienischen Führerschein um, welcher jedoch aufgrund von Vorschriften aus der deutschen Fahrerlaubnisverordnung nach Überschreitung einer festen Frist seine Gültigkeit in Deutschland verliert.

So kam es, dass gegen den Fahrzeugführer, einen 42-jährigen Mann, der in Düsseldorf gemeldet ist, ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. Hinzu kamen gegen ihn und den Halter noch diverse Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen – unter anderem wegen des Zulassens des Führens von Kraftfahrzeugen ohne gültige Fahrerlaubnis sowie wegen der mangelhaften Bereifung und wegen der mangelhaften Ladungssicherung.


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