Freitag | 19. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

M.U.T. widerspricht dem Stadtjustiziar

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„Ob die Behandlung von Themen in nicht-öffentlichen Sitzungen Ausdruck fehlender Transparenz ist, sollte immer im Einzelfall überprüft und bewertet werden. Und dennoch kann man auch hier zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen und diese vertreten“, kommentiert André Bär, M.U.T.-Fraktionsvorsitzender, die Aussagen der Stadt, dass Nicht-Öffentlichkeit nicht der Ausdruck von fehlender Transparenz sei (TME berichtete ausführlich).

Bär: „Wenn mangelnde Transparenz kritisiert wird, stellt das eine Meinungsäußerung dar, die es zu respektieren gilt. Auch dann, wenn einem die Meinung nicht passt.“ Der Justiziar der Stadt hatte hingegen rechtliche Notwendigkeiten für Nicht-Öffentlichkeit geltend gemacht, wenn es zum Beispiel im Mieten zwischen der Stadt und einem Vertragspartner geht.

Bär kritisiert, dass aus der städtischen Pressemeldung „leider, oder bewusst, nicht hervorgeht“, was Anlass der Meldung sei; aus Bärs Sicht die Anfrage seiner Fraktion nach den Mietkosten für das AOK-Gebäude. Genau dieses Beispiel hat TME in seinem Bericht heute allerdings angeführt.

Aus Bärs Sicht, sprechen keine Gründe dagegen, die Miethöhe öffentlich zu nennen. Solche Gründe wurden sowohl vom Stadtjustiziar, als auch der Bürgermeisterin nicht dezidiert vorgetragen. Man beruft sich stattdessen auf die Geschäftsordnung des Rates, die unter anderem. „Liegenschaftssachen“ als nicht-öffentliche Angelegenheiten behandelt. „Diese Argumentation kommt uns jedoch zu kurz. Die Mietkosten der Traglufthalle oder des Luisenhofs wurden nämlich auch öffentlich genannt. Beide Gebäude wurden ebenfalls von der Stadt angemietet. In der Vergangenheit wollte man auch die Mietkosten für die Mercedes-Immobilie nicht nennen. Diese sind nun durch einfachen Dreisatz auf Grundlage der Rettungsdienstgebühren öffentlich geworden. Nicht anders wird es sich auch im vorliegenden Fall verhalten. Denn die Mietkosten werden ab Anmietung des Gebäudes Bestandteil des städtischen Haushalts sein, der grundsätzlich immer öffentlich ist.“

Die Stadt Mettmann spricht in ihrer Pressemeldung davon, dass „ein Ratsbeschluss entgegen der Geschäftsordnung als Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch die Bürgermeisterin sogar beanstandet werden müsste, weil die Geschäftsordnung „Teil des geltenden Rechts“ sei. Der Beschluss wäre damit nicht rechtskräftig.“ Wenn Beschlüsse zur Anmietung von Gebäuden aufgrund laufender bzw. noch nicht abgeschlossener Verträge im nicht-öffentlichen Teil beraten werden, könnten sich hieraus Gründe zur Verschwiegenheit ergeben. „Unserer Ansicht nach sollten jedoch auch nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse, zumindest dann, wenn die Gründe zur Verschwiegenheit entfallen sind, auf geeignete Art und Weise öffentlich bekannt gegeben werden. So beispielsweise zuletzt geschehen beim nicht-öffentlichen Beschluss zur Kündigung der Traglufthalle.“


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