Samstag | 20. April 2024
 
Mettmann  | 

Polizei stoppt gefährlich getuntes Auto

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Die Räder der Vorderachse hatten beim Einlenken Kontakt zu den Kotflügelkanten.

Schon bei diesem Lenkeinschlag gab es Kontakt zwischen Reifen und Karosserie. Foto: Polizei

Am Freitagnachmittag führten Spezialisten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann allgemeine Verkehrskontrollen durch bei denen sie einen 22-jährigen Wülfrather anhielten, der mit seinem Mazda 3 auf der Elberfelder Straße in Mettmann in Fahrtrichtung Wuppertal unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde schnell klar, dass das überprüfte Fahrzeug durch den Einbau eines Gewindefahrwerks, abweichend vom Serienfahrwerk, deutlich tiefer gelegt worden war. Außerdem waren Sonderleichtmetallräder verbaut worden. Schon vor Ort sichtbar wiesen Schleifspuren an den Kotflügelinnenkanten darauf hin, dass die nötige Freigängigkeit der Räder an der Vorderachse nicht gegeben sein konnte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass an dem Mazda die serienmäßigen Scheinwerfer ungenehmigt gegen Xenonscheinwerfer ausgetauscht worden waren.

Da für die einschreitenden Beamten der Verdacht bestand, die Betriebserlaubnis des Mazda könne aufgrund der nicht genehmigten bzw. nicht zulässigen Umbauten erloschen sein, wurde eine Vorführung des Fahrzeugs bei einer örtlichen Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet. Im Rahmen dieser Untersuchung durch einen Sachverständigen wurde festgestellt, dass die Räder der Vorderachse, beim Einlenken mit entsprechender Verschränkung, Kontakt zu den Kotflügelkanten hatten, so dass darüber hinaus ein Lenken nicht mehr möglich gewesen war. Dieser Umstand hätte laut Polizei im Straßenverkehr zu erheblichen Unfallfolgen führen können. Die Kotflügelinnenkanten und die Innenkotflügel wiesen bereits deutliche Lackschäden und Brüche im Kunststoff auf. Abschließend gab es daher für den prüfenden Sachverständigen nur ein Urteil: Das geprüfte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Außerbetriebssetzung des geführten Fahrzeugs wurde unverzüglich über die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Mettmann veranlasst. Den 22-jährigen Fahrzeugführer und -halter erwarten jetzt ein hohes Bußgeld sowie ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Außerdem wird ein erheblicher finanzieller Aufwand auf ihn zukommen, der erforderlich sein wird, um das Fahrzeug wieder in einen zulassungsfähigen Zustand zu versetzen. Immerhin zeigte sich der Fahrzeugführer aber überaus einsichtig und erschrocken bezüglich der möglichen Folgen seines Handels, so dass die einschreitenden Beamten zuversichtlich sind, dass er zukünftig auf solch illegales Fahrzeugtuning verzichten wird.


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