Realschul-Erhalt: Bürgerinitiative reicht keine Klage ein
Die Bürgerinitiative für den Erhalt der Realschule übt noch einmal massive Kritik an der CDU, den Grünen und auch der Bürgermeisterin. Den Klageweg will die Initiative indes nicht bestreiten. Damit dürfte das Ende der Realschule endgültig besiegelt sein.
Wir haben sicher auch für Sie das passende Abo im Angebot. Sie wollen nur mal reinschnuppern oder einen bestimmten Artikel lesen? Dann buchen Sie doch einfach für 1 Euro unser Tagesabo. Monatsabos sind für 9,50 Euro, Quartalsabos für 25 Euro und Halbjahresabos für 40 Euro erhältlich.
Das beste Preis-Leistungs-Angebot bietet das Jahresabo für 70 Euro – umgerechnet also nur rund 6 Euro pro Monat!
Wir haben sicher auch für Sie das passende Abo im Angebot. Sie wollen nur mal reinschnuppern oder einen bestimmten Artikel lesen? Dann buchen Sie doch einfach für 1 Euro unser Tagesabo. Monatsabos sind für 9,50 Euro, Quartalsabos für 25 Euro und Halbjahresabos für 40 Euro erhältlich.
Das beste Preis-Leistungs-Angebot bietet das Jahresabo für 70 Euro – umgerechnet also nur rund 6 Euro pro Monat!
Bei der Ratssitzung am 9. September ist die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit von 40 Stimmen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids nicht zustandegekommen (Taeglich.ME berichtete). Mit 25:24 Stimmen erhielt der Antrag zwar eine Mehrheit der anwesenden 48 Ratsmitglieder, scheiterte aber letztlich deutlich. CDU und Grüne hatten vor der geheimen Abstimmung in der Diskussion erläutert, dass sie sich gegen einen Ratsbürgerentscheid aussprechen würden.
Enttäuschend war für die Bürgerinitiative für den Erhalt der Realschule auch die geringe Präsenzquote. Zehn Ratsmitglieder blieben der Sitzung fern. „Der Termin war nach Angaben der Verwaltung bewusst so spät gewählt worden, damit das notwendige Quorum nicht durch eine ferienbedingt geringe Anwesenheitsquote gefährdet würde“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Initiative. Die Begründung von CDU-Ratsmitglied Heinz Tullius, einige Ratsmitglieder würden Repressionen fürchten und deshalb der Sitzung fernbleiben, stößt bei der Initiative auf Unverständnis. In der Mitteilung heißt es dazu: „Es ist eine der vornehmsten Aufgaben von Volksvertretern, Entscheidungen zu treffen und sie den Bürgern bei Bedarf zu erläutern. Zudem stellt sich die Frage, ob bei einem unentschuldigten, willkürlichen Fernbleiben von zehn Ratsmitgliedern der Ratsbeschluss rechtswirksam ist.“
Vom Abstimmungsergebnis selbst ist die Bürgerinitiative „überrascht und enttäuscht“. Es sei „Ausdruck einer Geringschätzung eines in unserer demokratischen Grundordnung vorgesehenen Instruments der direkten Demokratie durch CDU und Grüne und ein Affront gegenüber mehr als 3.500 Bürgerinnen und Bürgern, die zum Ausdruck gebracht haben, dass sie über den Erhalt der Realschule zu entscheiden wünschen“. Die Initiative schreibt dazu: „Gerade wenn ein Widerspruch zwischen einer Entscheidung des Rates und dem Willen eines wesentlichen Teils der Bevölkerung offenkundig ist, ist der Ratsbürgerentscheid, bei dem der Rat die Entscheidung in die Hände der Bürgerschaft legt, die Chance, den politischen Frieden wiederherzustellen Diese Chance wurde verpasst. Die politische Verantwortung hierfür tragen CDU und Grüne.“
Die fachliche Verantwortung für das Ergebnis trägt aus Sicht der Bürgerinitiative die Verwaltung in Person der Bürgermeisterin. „Sie hat durch eine selektive Informationspolitik dazu beigetragen, dass der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat“, meint die Initiative und listet auf: „Sie hat dem Rat nur das Gutachten zukommen lassen, das die Verwaltung zur Bestätigung ihrer Auffassung, dass das Bürgerbegehren aus formaljuristischen Gründen unzulässig sei, in Auftrag gegeben hatte. Sie hat die von Prof. Dr. Tillmanns, Hochschullehrer für Verwaltungsrecht an der Hochschule der Polizei und Verwaltung NRW verfasste Stellungnahme, die die Auffassung der Verwaltung in den entscheidenden Punkten widerlegt, und das der Verwaltung sechs Wochen vor der Ratssitzung vorlag, dem Rat vorenthalten. So konnte dieser in seiner Entscheidung nicht die beiden juristischen Positionen vergleichen und abwägen. Der Fachdezernent hat zudem in der Ratssitzung aus der Stellungnahme von Professor Tillmanns sinnentstellend zitiert und dabei den Eindruck erweckt, auch Professor Tillmanns halte den verwendeten Fragebogen für fehlerhaft.“
Die Verwaltung habe weiterhin mit einer aus Sicht der Initiative „fehlerhaften und unvollständigen“ Kostenkalkulation den Eindruck erweckt, dass die Variante mit Erhalt der Realschule „die bei weitem teuerste“ sei. Die Initiative zieht daraus folgendes Fazit: „Sowohl der Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren am 29. Juni als auch die Abstimmung über den Ratsbürgerentscheid am 9. September basieren auf unvollständigen und fehlerhaften Informationen der Verwaltung. Die Rechtmäßigkeit beider Beschlüsse ist deshalb in Zweifel zu ziehen.“
Bis gestern hätte die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen können, um die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens juristisch zu klären. Die Initiative hat sich jedoch entschieden, keine Klage einzureichen und begründet dies wie folgt: „Bei einer Klage sind die Konsequenzen für Eltern und Schüler, die die Realschule und die Gesamtschule besuchen und in Zukunft besuchen werden, sorgfältig zu analysieren und zu bewerten, welche Folgen die Klage hat. Mit einer Entscheidung des Gerichts wäre frühestens in einigen Monaten, vielleicht erst in mehreren Jahren zu rechnen.“ Daran würde, so die Einschätzung der Bürgerinitiative, auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilantrag) nichts ändern. Auf diesem Weg möglich gemachte Anmeldungen an der Realschule im Frühjahr 2022 würden unter dem Vorbehalt des Urteils in der Hauptsache stehen. Der Rat müsste das Ergebnis auf seiner nächsten Ratssitzung feststellen. Das kann beim Sitzungsrhythmus des Rates bis zu drei Monaten dauern. Erst dann müsste die Verwaltung innerhalb von weiteren drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Die Bürgerinitiative dazu: „Nach den gemachten Erfahrungen mit der Verzögerungstaktik der Verwaltung ist davon auszugehen, dass sie den ihr zustehenden Zeitraum ausschöpfen würde. Für die Anmeldungen an der Realschule würde dies bedeuten, dass eine sichere Anmeldung frühestens zum Frühjahr 2023 möglich wäre. Falls die Verwaltung nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht aber das Oberverwaltungsbericht anruft, wäre sogar der Anmeldetermin im Frühjahr 2023 gefährdet. Nachdem schon in diesem Jahr keine Anmeldungen an der Realschule möglich waren, würden mindestens drei Jahrgänge an der Realschule fehlen – im Zweifel noch mehr.“
Die Bürgerinitiative habe sich daher folgende Fragen gestellt: Ist unter diesen Umständen eine Klage sinnvoll? Ist bei Fehlen von drei Jahrgängen ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb an der Realschule möglich? Werden sich Eltern, die ihr Kind an einer Realschule anmelden möchten, während des langen Zeitraums der Ungewissheit nicht bei Zeiten in den umliegenden Gemeinden umsehen und ihre Wahl treffen? Was bedeutet der langwierige Streit für die Zukunft der Kinder an der Gesamtschule?
Unter diesen Umständen hält die Bürgerinitiative eine Klage „trotz guter Erfolgsaussichten nicht für sinnvoll“. Sie schafft mit ihrer Entscheidung, auf eine Klage zu verzichten, mit sofortiger Wirkung Rechts- und Planungssicherheit für die Gestaltung der Schullandschaft. Die Initiative selbst drückt es so aus: „Wir schaffen klare Verhältnisse für Eltern und Kinder. Wir übernehmen damit politische Verantwortung, an der es CDU und Grünen offensichtlich mangelt.“ Am Ende hätten sich die Kräfte in Politik und Verwaltung durchgesetzt, die eine Einheitsschule für das alternativlose Schulangebot halten. Die Initiative dazu: „Bei den Grünen verwundert die Haltung wegen ihrer ideologischen Sicht der Schulpolitik nicht, die der CDU aber umso mehr. Das Ergebnis ist bedauerlich für alle Eltern und ihre Kinder, die aktuell die Realschule besuchen.“ Diese werde laut Ratsbeschluss nur solange weiterbetrieben, „…wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb gewährleistet werden kann.“ Die Initiative fragt sich: „Wie lange wird das der Fall sein…?“
Alle Rechte vorbehalten.
Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?
Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.