Samstag | 20. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Sondersitzung zum Ratsbürgerentscheid im September

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Bürgermeisterin Sandra Pietschmann hat die Bürgerinitiative für den Erhalt der Realschule am Freitagmorgen ins Rathaus eingeladen und darüber informiert, wie es nach der Entscheidung des Rates, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, weitergeht.

Die Fraktionen und die Verwaltung haben sich darauf verständigt, dass nach aktuellen Planungen am 9. September eine Ratssondersitzung durchgeführt wird, in der über einen möglichen Ratsbürgerentscheid zum Erhalt der Realschule entschieden wird.

Ein Ratsbürgerentscheid muss durchgeführt werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Rates dafür stimmen. Deshalb, so Bürgermeisterin Pietschmann, sei eine Sitzung in den Sommerferien nicht angesetzt worden, weil viele Ratsmitglieder im Urlaub sind und nicht genügend Mitglieder an der Ratssitzung hätten teilnehmen können.

Stimmt die Ratsmehrheit für einen Ratsbürgerentscheid, sind alle für die Kommunalwahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, in einer geheimen Wahl abzustimmen. Sollte sich der Rat gegen einen Ratsbürgerentscheid aussprechen, hat die Bürgerinitiative noch die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Rates, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, einzuleiten.

Der Rat hatte Ende Juni das Bürgerbegehren für den Erhalt der Realschule für unzulässig erklärt und war damit der rechtlichen Einschätzung der Verwaltung gefolgt.


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