Freitag | 23. Mai 2025
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Soziales Entschädigungsrecht (SER): Informationen für Menschen mit Gewalterfahrung

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Zu den wesentlichen Aufgaben des Staates gehört es, die Versorgung der Menschen zu gewährleisten, die z. B. Opfer einer Gewalttat geworden sind. Dazu stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite fest: „Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.“

Waren die Regelungen früher in verschiedenen Gesetzesbüchern zu finden, sind sie seit dem 1. Januar 2024 als Soziales Entschädigungsrecht (SER) in einem eigenen Sozialgesetzbuch, dem SGB XIV gebündelt. Dies erleichtert es Betroffenen und Fachkräften, Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen. Leistungen sollen so schneller, zielgenauer und stärker an den Bedarfen der Berechtigten orientiert erbracht werden können. Aus der veränderten Struktur ergeben sich jedoch auch Fragen.

Die SKFM-Frauenberatung begegnet möglichen Unsicherheiten mit einem kostenlosen Vor- trag in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Frauen, die nach schädigenden Ereignissen mit gesundheitlichen und / oder wirtschaftlichen Folgen leben müssen und Mitarbeitende aus Unterstützungssystemen sind herzlich eingeladen. Frau Stephanie Zschocke vom LVR wird zu Beginn einen kurzen Überblick über Gesetze und Verordnungen zum SER geben. Danach haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit in den Austausch zu gehen und Fragen zu stellen.

Anmeldungen nimmt die Allgemeine Frauenberatung des SKFM Mettmann e.V. von Montag bis Freitag telefonisch unter 02104/1419-232 oder per E-Mail unter frauenberatung@skfmmettmann.de entgegen.

Termin: Donnerstag, 3.4.2025, 16:00 – 17:30 Uhr; Ort: SKFM Mettmann e.V.
2. Etage, Besprechungsraum; Neanderstraße 68-72, 40822 Mettmann


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