Donnerstag | 25. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

UBWG: Stadt soll Unternehmen entlasten

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Die UBWG beantragt, dass die Stadt Mettmann bis auf Weiteres bei von in Mettmann ansässigen Firmen beantragten Stundungen im Bereich von Steuern, Gebühren und Abgabeforderungen auf die Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen verzichtet wird und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen herabgesetzt werden.

Voraussetzung ist für die UBWG, dass die Stundungsanträge durch den Ausbruch der Corona Pandemie ausgelöst wurden. Das gleiche soll auch gelten für Anträge auf Betreibungsaussetzungen. Von Vollstreckungsmaßnahmen solle abgesehen werden, wenn die Anträge mit dem Nachweis auf Umsatzrückgänge durch die Pandemie begründet sind.

„Das Bundesfinanzministerium hat angesichts der durch das Corona Virus entstandenen beträchtlichen wirtschaftlichen Schadens zur Vermeidung unbilliger Härten beschlossen, die Gewährung von Stundungen bei Steuern zu erleichtern“, so UBWG-Fraktionsvorsitzender Hans Günther Kampen. „Gleichlautende Erlasse haben die obersten Finanzbehörden herausgegeben.“

Da die Zuständigkeit nach der Hauptsatzung bei Stundungen und Niederschlagungen über 50.000 Euro beim Hauptausschuss liege, bittet die UBWG um  schnelle Prüfung, ob nicht durch eine Dringlichkeitsentscheidung oder einen Eilbeschluss der vorstehend genannte Antrag kurzfristig beschieden werden kann. „Unbürokratisches Handeln der Verwaltung ist hier angezeigt“, so Kampen. „Einige Städte verfahren im Interesse der Unterstützung der heimischen Wirtschaft bereits so.“


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