Mittwoch | 24. April 2024
 
Mettmann  | 

Verwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

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Paukenschlag beim Bürgerbegehren für den Erhalt der Realschule. Die Verwaltung hält nach anwaltlicher Beratung das Begehren für unzulässig. Grund: Die Kostenschätzung sei auf den Unterschriftenlisten nicht im erforderlichen Maße wiedergegeben worden.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens überreichten im Mai die Unterschriften an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann. Foto: TME

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