Samstag | 20. April 2024
 
Kurz notiert in Mettmann  | 

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

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Für die Bundestagswahl am 26. September werden die Wahlbenachrichtigungen in der Zeit vom 24. August bis 5. September per Post zugestellt.

Selbstverständlich haben alle Wahlberechtigten auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden:

– per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag)
– auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de/wahlen (ab dem 23. August)
– formloser Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann
per E-Mail an wahlen@mettmann.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Darüber hinaus bietet die Stadt die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl an. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann von Montag, 23. August, bis Freitag, 24. September, möglich.

Das Briefwahlbüro befindet sich im großen Sitzungssaal auf der ersten Etage des Rathaus-Altbaus (Zimmer-Nr. 101), Neanderstraße 85. Geöffnet ist das Briefwahllokal montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 24. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Für die Direktwahl benötigen Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument. Aufgrund der Corona-Pandemie ist im Briefwahllokal das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.


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