Samstag | 20. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Anwendung von „Hyaluron-Pens“ ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt

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In letzter Zeit werben Kosmetikerinnen und Kosmetiker vermehrt mit der Anwendung eines sogenannten „Hyaluron-Pens“. Hierbei wird Hyaluron mittels eines speziellen Geräts mit hoher Geschwindigkeit in die Haut „geschossen“.

Die Gesundheitsämter Düsseldorf und Kreis Mettmann weisen in Abstimmung mit dem Landesministerium für Gesundheit darauf hin, dass die Anwendung von Hyaluron-Pens unter die Ausübung von Heilkunde zu fassen ist und demnach nur von Personen mit einer ärztlichen Approbation oder allgemeinen Heilpraktikererlaubnis angeboten werden darf. Kosmetikerinnen und Kosmetikern ohne entsprechende Erlaubnis ist die Anwendung des Hyaluron-Pens folglich untersagt.

Die Leiter der Gesundheitsämter, Dr. Klaus Göbels und Dr. Rudolf Lange, erläutern den Hintergrund: „Primäres Ziel der Einschränkung ist es, einen abgestimmten fachlichen Standard im Sinne des Patientenschutzes und der Gleichbehandlung in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Die Voraussetzung für die Anwendung eines Hyaluron-Pens sind die in der ärztlichen beziehungsweise heilkundlichen Ausbildung erworbenen Fachkenntnisse. Die Einschränkung ist dabei ein richtiger Schritt für die Qualität dieser Dienstleistung.“

Die Gesundheitsämter werden die Kosmetikeinrichtungen in den nächsten Wochen verstärkt überwachen und dabei auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen achten. Personen, die ohne Erlaubnis einen Hyaluron-Pen bei Patienten anwenden, machen sich gegebenenfalls strafbar.


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