Donnerstag | 25. April 2024
 
Neanderland  | 

Arbeiten die Verwaltungen der Kirchenkreise Niederberg und Mettmann zusammen?

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Die Kreissynode des Kirchenkreises Niederberg tagt Freitag und Samstag in der Evangelischen Kirchengemeinde Langenberg. Auch die 2019 geplante Vesperkirche in Velbert und Wülfrath wird ein Thema dort sein.

Die Stadtkirche in Wülfrath. Foto: TME

Vom Freitag 8. Juni, bis Samstag 9. Juni, tagt die Kreissynode des Kirchenkreises Niederberg in der Evangelischen Kirchengemeinde Langenberg. Während der Synode beraten Abgeordnete aus den elf Evangelischen Kirchengemeinden, den Einrichtungen und auch berufene Mitglieder über die gemeinsamen Angelegenheiten des Kirchenkreises.

„Synode“ heißt „zusammenkommen“ und die Synode trifft sich zweimal im Jahr. Zwischen den Synoden leitet der Kreissynodalvorstand den Kirchenkreis. Die Kreissynode und der Kreissynodalvorstand werden von Superintendent Pfarrer Jürgen Buchholz geleitet.

Mittlerweile ist es Tradition geworden, dass der erste Teil der Synode mit einem Jahresempfang kombiniert wird. Eingeladen sind neben den Synodalen auch Freunde und Förderer aus der Politik, der Wirtschaft sowie den umliegenden Kirchenkreisen. In diesem Jahr bildet ein Vortrag zur „Kirche des Gerechten Friedens“ den thematischen Schwerpunkt des Jahresempfangs. 100 Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkrieges thematisiert die Evangelischen Kirche im Rheinland unter diesem Titel, dass Krieg und kriegerische Mittel als Möglichkeit der Konfliktlösung als ,ultima ratio‘ – als letzte Möglichkeit – überwunden werden muss.

„Zahlreiche Einzelpersonen und auch Gruppen haben gezeigt, dass gewaltfreie Lösungen möglich sind. Solche Lösungen sind schmerzhaft, weil sie eigene, besonders wirtschaftliche, Interessen berühren“, so er Kirchenkreis. Sie seien langwierig und müssten mühsam gelernt werden. „Sie sind aber die Lösungen, die sich als roter Faden durch die Bibel ziehen und biblisch geboten sind.“ Referent zu diesem Thema ist Prof. Mark Burrows von der Evangelischen Hochschule Rheinland, Westfalen, Lippe in Bochum.

Am Samstag, 9. Juni, wird die Synode mit Beratungen fortgesetzt. Hier gibt es vor allem fünf Themen: Zum Ersten wird darüber diskutiert, ob das Presbyterwahlverfahren verändert werden sollte. Da in vielen Gemeinden bei der Presbyterwahl nur genauso viele oder weniger Kandidaten als Stellen nominiert werden, hat der KSV angeregt, diese Personen in einer Gemeindeversammlung zu bestätigen und auf ein aufwändiges Wahlverfahren zu verzichten. Die Kreissynode könnte beschliessen, dies in einem Modellprojekt in einigen Gemeinden zu erproben.

Das zweite Thema bildet die Verwaltung. Nachdem der langjährige Leiter der Niederberger Verwaltung in Pension gegangen ist, gibt es Überlegungen, einzelne Aufgaben der Verwaltung in Kooperation mit dem Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann zu erledigen. Die beden Standorte in Velbert und Mettmann sollen erhalten werden, aber Schwerpunkte bzw. „Kompetenzzentren“ gebildet werden, in denen z.B. die Friedhofsverwaltung an einem Ort konzentriert wird. Die Kreissynode wird beraten, ob der Kreissynodalvorstand in dieser Richtung
weiterarbeiten soll.

Im Weiteren wird die Vesperkirche Niederberg vorgestellt. Unter dem Motto „Vesperkirche ist Mahl-Zeit und An-Dacht – Vielfalt unterm Kirchendach“ werden im Frühjahr 2019 die Christuskirche in Velbert und die Stadtkirche Wülfrath für je zwei Wochen zu Vesperkirchen. Sie werden umgeräumt zu Gasträumen, in denen jeder ein günstiges Mittagessen bekommt. So sitzen und essen Menschen miteinander, die sich anders nie begegnen würden. Zahlreiche Helfer und Gastgeber sorgen für das leibliche, aber auch für das seelische Wohl der Besucher. Die Vesperkirche soll ausschließlich durch Geld-, Sach- und Zeitspenden
ermöglicht werden.

Einen vorletzten Schwerpunkt der Kreissynode bilden die Finanzen der Evangelischen Kindertageseinrichtungen in Velbert. Diese Einrichtungen waren im letzten Jahr unter der Trägerschaft des Kirchenkreises zusammengefasst worden. Deshalb muss für die gesamten Kitas ein gemeinsamer Finanzhaushalt erstellt und von der Kreissynode beschlossen werden.


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