Samstag | 20. April 2024
 
Neanderland  | 

Corona: Schulen sollen Betreuung nun an sieben Tagen und in den Ferien sicherstellen

Von

Das Ministerium hat die Schulen heute von neuen Bestimmungen in Kenntnis gesetzt.

Foto: pixabay

Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab dem kommenden Montag, 23. März, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Betreut werden soll dann auch samstags und sonntags; eine Sieben-Tage-Woche an den Schulen; keine Osterferien für Lehrer. Was das für die Lehrer bedeutet, ist in der Schulmail nachzulesen: „Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien.“

Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: „Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.“

Die heutige Schulmail mit allen Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.