Freitag | 19. April 2024
 
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Flutkatastrophe: IHK informiert Unternehmen

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Da die aktuellen Starkregenereignisse Schäden an Immobilien und Waren verursacht hätten, empfiehlt die IHK betroffenen Unternehmen, sich nach Sichtung mit ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen.

Mathias Meinke (IHK). Foto: IHK

„Mit unserer Krisenberatung unterstützen wir Unternehmen in schwierigen Situationen, aktuell insbesondere dann, wenn sie von den Flutschäden betroffen sind. Ganz wichtig ist es, dieses Angebot frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um alle verfügbaren Chancen eines Turnarounds zu nutzen“, erklärt Mathias Meinke, Teamleiter Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Düsseldorf.

Die IHK weist darauf hin, dass die NRW.Bank nach den schweren Unwettern in NRW Unternehmen mit zinsgünstigen Förderprogrammen bei der Instandsetzung unterstützt. Dafür seien die Programme NRW.Bank Universalkredit und NRW.Bank Gebäudesanierung ab sofort und befristet bis Ende des Jahres angepasst und attraktiv gestaltet worden.

Da die aktuellen Starkregenereignisse Schäden an Immobilien, Geschäftsräumen, Betriebseinrichtungen, Vorräten und Waren verursacht hätten, empfiehlt die IHK betroffenen Unternehmen, sich nach Sichtung mit ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen, um die jeweilige Absicherung hinsichtlich Elementarschäden zu prüfen. Dazu zählen die Geschäftsgebäudeversicherung für den Betrieb beziehungsweise die Geschäftsräume, die Geschäftsinhaltsversicherung für Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betriebsstillstand nach dem Schadenseintritt durch defekte Maschinen, nicht nutzbare Räumlichkeiten etc. sowie die Mietverlustversicherung für Miet- oder Pachtausfall. Weiterführende Links dazu sowie zu kommunalen Informationen für Hilfesuchende in den betroffenen Regionen finden sich unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode 5199586.

Ferner habe die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/katastrophenerlass-kraft-gesetzt-finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt weitere Erleichterungen für Betroffene angekündigt.

Darüber hinaus, so die IHK abschließend, plane die Bundesregierung die Einführung einer Soforthilfe für Opfer der Flutkatastrophe sowie ein Aufbauprogramm für die betroffenen Regionen. Sobald hierzu konkrete Informationen vorliegen, informiert die IHK darüber auf ihrer Homepage unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode: 5199586.


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