IHK warnt vor der Einführung einer Beherbergungssteuer in Heiligenhaus
Die IHK Düsseldorf warnt davor, am 1. Juli im Stadtrat Heiligenhaus die Erhebung einer Beherbergungssteuer zu beschließen. Die IHK Düsseldorf hat mehrfach ihre Bedenken geäußert und in Stellungnahmen auf die negativen Auswirkungen für die Beherbergungsbranche und den Standort hingewiesen, die eine solche Steuer hätte.
„Die Übernachtungszahlen im Kreis Mettmann haben immer noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht“, sagt Nadia Mohseni, Regionalbeauftragte im Kreis Mettmann. „Eine Beherbergungssteuer würde die Branche zusätzlich belasten und hätte zudem zweifelhaften, haushalterischen Nutzen“. Laut Beschlussvorlage bleiben die erwarteten Einnahmen überschaubar und beruhen teilweise auf Schätzungen, da für einen Teil des Beherbergungsmarktes keine belastbaren Daten vorliegen. „Schon deshalb ist offen, ob die Steuer den erhofften fiskalischen Effekt tatsächlich entfalten kann“, bekräftigt Nadia Mohseni, Regionalbeauftragte im Kreis Mettmann.
Hinzu komme, dass der „Nettoeffekt“ der gewünschten Haushaltsverbesserung deutlich geringer ausfallen dürfte als die veranschlagten Bruttoeinnahmen. Denn die Einführung einer neuen Steuer verursache zusätzlichen bürokratischen Aufwand – bei der Verwaltung ebenso wie bei den Betrieben. Darüber hinaus würden sich die Beherbergungsbetriebe im Heiligenhauser Stadtgebiet im regionalen Wettbewerb befinden. „Eine Beherbergungssteuer kann vor diesem Hintergrund zum entscheidenden Standortnachteil werden, zumal die umliegenden Kommunen im Kreis Mettmann keine entsprechende Steuer erheben. Die IHK Düsseldorf spricht sich deshalb ausdrücklich gegen eine erneut diskutierte Beherbergungssteuer aus.“
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