Donnerstag | 25. April 2024
 
Neanderland  | 

Kein Böllern in direkter Nähe von Altenheimen!

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Hinweise der Polizei zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Symbolbild Feuerwerk

Die Kreispolizei Mettmann weist in einer Pressemitteilung auf den richtigen und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hin.

„Da nicht nur beim Umgang mit dem Feuerwerk sondern auch schon beim Kauf wichtige Details zu beachten sind, möchten wir auf diese notwendigen Vorsichtsmaßnahmen hinweisen.

Bitte achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass das von Ihnen erworbene Feuerwerk mit einem CE-Gütesiegel, einer 4-stelligen Registriernummer und einem Zulassungszeichen versehen ist. Der Erwerb, die Einfuhr, das Aufbewahren oder der Handel und das Verwenden illegaler Feuerwerkskörper sind verboten und führen zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

In ihrem eigenen Interesse bedenken Sie bitte, dass die Nutzung illegaler und somit gefährlicher Pyrotechnik zu schweren Verletzungen führen kann. Auch die Herstellung eigener Feuerwerkskörper ist gefährlich und zudem verboten. Eigens hergestellte Knaller unterliegen dem Waffengesetz und gelten als Sprengvorrichtung.

Das Feuerwerk darf nur an Erwachsene verkauft werden. Bitte kaufen Sie keine ungeprüften Feuerwerkskörper aus dem Ausland, auf Märkten oder Festen. Achten Sie im Internet darauf, den Erwerb nur über seriöse und geprüfte Online-Shops zu tätigen.

In der Silvesternacht darf das Feuerwerk gezündet werden. Achten Sie darauf, dass in einigen Innenstädten oder fest gelegten Bereichen das Zünden der Feuerwerkskörper zum Beispiel wegen hoher Brandgefahr untersagt ist. Generell ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Silvesterknaller zu zünden.

Und bitte reinigen Sie am Neujahrsmorgen die Straßen und Gehwege von den Resten, so dass diese anschließend im Hausmüll entsorgt werden können.

Wir wünschen allen Feiernden eine schöne Silvesternacht und hoffen auf einen guten und gesunden Übergang ins neue Jahr.“


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