Donnerstag | 25. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Kreis zieht ab Montag die Notbremse

Von

Der Inzidenzwert ist – wie heute Morgen berichtet – auf dem Weg in Richtung 200er-Marke.   Der Kreis Mettmann zieht daraus Konsequenzen und wird die Lockerungen in der Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann zurückziehen. Das hat Landrat Thomas Hendele soeben am Rande einer Pressekonferenz in Mettmann mitgeteilt.

Ab Montag wird die aktuelle Notbremsenregelung des Landes dann in vollem Umfang gelten. Dies hat unter anderem folgende Einschränkungen zur Folge:

  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.

Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.