Mittwoch | 24. April 2024
 
Neanderland  | 

Kreispolizeibehörde nun auch auf Instagram

Von

Landrat Thomas Hendele: "Die Reichweite unserer polizeilichen Informationen soll so weiter erhöht werden."

Symbolbild: KPB Mettmann

Die Kreispolizeibehörde Mettmann ist seit Donnerstag (1. April 2021) mit einem eigenen Profil auf Instagram aktiv. Damit hat die Polizei nach Facebook und Twitter den dritten Social Media-Kanal gestartet, um dort Zeugenaufrufe, Öffentlichkeits- und Vermisstenfahndungen, Warnhinweise und Verkehrsmeldungen zu veröffentlichen – zusätzlich zu ihren gewohnten Pressemeldungen.

„Bereits mit dem Einsatz von Facebook und Twitter konnten wir die Reichweite unserer polizeilichen Informationen enorm erhöhen“, erklärt Landrat Thomas Hendele. „Social Media ist für die Polizei ein elementarer Bestandteil der alltäglichen Arbeit geworden: Insbesondere bei Zeugenaufrufen zur Strafverfolgung, aber auch bei Vermisstenfahndungen hat die Arbeit auf Social Media dazu beigetragen, das Hinweisaufkommen bei aktuellen Ermittlungen zu erhöhen. Zudem kann unsere Polizei so direkt und unmittelbar mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog treten“, so der Behördenleiter weiter.

Mittlerweile zählt die Kreispolizeibehörde Mettmann auf Facebook deutlich mehr als 25.000 Fans, dazu kommen über 2000 Follower auf Twitter: „Von einem weiteren Social Media-Auftritt – diesmal auf Instagram – erhoffen wir uns noch einmal eine Steigerung unserer Reichweite. Zudem werden wir auf Instagram viele Menschen erreichen, die weder auf Facebook, noch auf Twitter aktiv sind. Das wird uns dabei helfen, noch mehr Bürgerinnen und Bürger mit unseren Botschaften zu erreichen und die Arbeit der Polizei transparent darzustellen. Wir würden uns sehr über ein ‚Like‘ freuen – kommen Sie mit uns ins Gespräch“, erklärt Daniel Uebber, Social Media-Manager der Kreispolizeibehörde Mettmann.

Die Instagram-Seite der Kreispolizeibehörde Mettmann erreichen Sie auf Instagram unter „@polizei.nrw.me“.


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.