Samstag | 20. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Neue Hilfe für Inklusions- und Sozialunternehmen

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Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen werden vom Bundessozialministerium durch einen Teilhabefonds unterstützt, der insgesamt 100 Millionen Euro umfasst. Kerstin Griese hat die Wohlfahrts- und Sozialverbände im Kreis Mettmann in einem Brief auf diese spezielle Fördermöglichkeit hingewiesen und darum gebeten, das Geld in Anspruch zu nehmen.

„In den letzten Monaten hat die Pandemie besonders auch die Sozial- und Inklusionsbetriebe hart getroffen“, so Griese. „Diese mussten ihre Arbeit teilweise ganz einstellen oder konnten ihr Angebot nur in gekürzter und abgeänderter Form anbieten.“ Dies hätte zur Folge gehabt, dass Einnahmequellen weggebrochen sind, die Betriebe aber gleichzeitig nur sehr eingeschränkt oder gar nicht von den Coronahilfen profitiert hätten, stellt die Sozialstaatssekretärin fest.

Griese hatte deshalb in den letzten Wochen Lösungen gesucht, die hier punktgenau helfen können, und hat dazu beigetragen, dass der Bundestag die finanziellen Mittel für einen „Corona-Teilhabe-Fonds“ beschlossen hat. „Damit greifen wir insbesondere Menschen mit einer Behinderung unter die Arme. Deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe ist von Einrichtungen wie den Inklusionsunternehmen abhängig.“ Kerstin Griese freut sich, dass damit eine Lücke im Netz der Coronahilfsmaßnahmen geschlossen ist. „Die Zuschüsse umfassen 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Eine Förderung ist von September 2020 bis März 2021 möglich und kann rückwirkend beantragt werden.“


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