Samstag | 20. April 2024
 
Neanderland  | 

Peter Beyer in den Europarat gewählt

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Einer von 18: Der Deutsche Bundestag hat den CDU-Bundestagsabgeordneten des Mettmanner Nordkreises in das Gremium entsandt.

Peter Beyer MdB vor dem Palais De l'europe, dem Sitz des Europarates. © Peter Beyer MdB.

Der Bundestag wählte Peter Beyer, nachdem er von der Unionsfraktion vorgeschlagen worden war, zum Mitglied der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Er ist damit einer von 18 deutschen Abgeordneten in dem Gremium. Der Europarat ist eine europäische internationale Organisation, in der 47 Staaten vertreten sind. Sie repräsentiert 820 Millionen Europäer und ist damit ein multinationales und vielsprachiges Parlament. Die Versammlung kümmert sich unter anderem darum, dass Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundsätze eingehalten werden.

Anlässlich seiner Wahl erklärt der CDU-MdB aus dem Neanderland: „Der Europarat gilt als Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Heute sind diese grundlegenden Werte Europas von außen wie auch im Inneren neuen Bedrohungen ausgesetzt. Eine Revitalisierung der Rolle des Europarats ist daher dringend geboten.“ Der 47-jährige Volljurist ist Mitglied im Ausschuss für Recht und Menschenrechte sowie im Unterausschuss für Kriminalitätsprobleme und den Kampf gegen Terrorismus. Darüber hinaus ist er von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Mitglied im Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen („Monitoring-Ausschuss“) benannt.

Der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gehören 324 Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten und ebenso viele Stellvertreter an. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und entsprechend vielen Stellvertretern vertreten.

Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Er wurde 1949 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Mittlerweile gehören dem Europarat 47 Mitgliedstaaten an. Ziele sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.


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