Schülerjobs in den Sommerferien: Was muss beachtet werden?
Ferienjobs verbinden Berufsorientierung mit Nachwuchsgewinnung – Unternehmen sollten dabei jedoch die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten, so die IHK.
Mit Beginn der Sommerferien nutzen viele Schülerinnen und Schüler in Düsseldorf und im Kreis Mettmann die freie Zeit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Gleichzeitig bieten Ferienjobs Unternehmen eine gute Gelegenheit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen und frühzeitig für eine Ausbildung oder spätere Beschäftigung zu begeistern.
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen gelten jedoch besondere gesetzliche Vorgaben. Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern ausschließlich leichte und ausdrücklich gesetzlich zugelassene Tätigkeiten übernehmen, etwa Nachhilfe geben, im Haushalt oder Garten helfen oder Zeitungen austragen. Für klassische Ferienjobs in Unternehmen kommen sie daher in der Regel nicht infrage.
Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien grundsätzlich bis zu vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Die Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche begrenzt. Außerdem dürfen Jugendliche grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Für einzelne Branchen gelten Ausnahmen. Für beide Gruppen gilt, dass die Arbeitsverträge mit den jeweiligen Schülerinnen und Schülern nur mit Zustimmung der Eltern wirksam geschlossen werden können.
Neben Ferienjobs bieten auch Praktika eine gute Möglichkeit, erste Einblicke in die Berufswelt zu gewinnen und Kontakte zu Ausbildungsbetrieben zu knüpfen. Informationen zu Praktikumsangeboten und regionalen Praktikumsbörsen finden Interessierte hier.
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