Donnerstag | 25. April 2024
 
Neanderland  | 

Velbert | Straßanzeige wegen Amtsanmaßung

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Strafanzeige wegen Amtsanmaßung hat die Velberter Polizei aktuell gegen zwei 33-jährige Velberter eingeleitet, nachdem diese sich heute Nacht gegen 1 Uhr auf öffentlicher Straße in Velbert-Mitte als vermeintliche Polizeibeamte gezeigt hatten

Foto: Uwe Schlick / pixelio.de

Ein Verkehrsteilnehmer meldete sich telefonisch bei der örtlichen Polizei und berichtete davon, dass auf der innerörtlichen Heidestraße ein silberner Ford mit zivilen Mettmanner Kennzeichen und eingeschaltetem Blaulicht unterwegs war, dessen Beifahrer von ihm vergeblich die Herausgabe von Fahrzeug- und Ausweispapieren gefordert hatte. Weil sowohl das Fahrzeug, als auch die beiden Fahrzeuginsassen des Fords nicht wirklich überzeugend den Anschein erweckt hatten, tatsächlich zur Polizei zu gehören, informierte der vorbildliche Zeuge unverzüglich die richtige Polizei. Im Zuge schneller polizeilicher Fahndungsmaßnahmen wurde der beschriebene PKW Ford, allerdings nicht mit sofort erkennbarem Blaulicht, in Höhe Willy-Brandt-Platz angetroffen und überprüft.

Die beiden 33-jährigen Fahrzeuginsassen aus Velbert bestritten auf Vorhalt alle bekannt gewordenen Vorwürfe. Aber schon bei einer ersten Kontrolle des silbernen Ford S-Max konnten die eingesetzten Beamten, in dem von außen gut einsehbaren Kofferraumbereich des Mini-Vans, eine elektronische Sirene und auch die Verpackung von zwei LED-Blinklichtern erkennen. Hieraufhin händigte der 33-jährige Fahrzeugführer den Beamten sowohl die elektronische Sirene, als auch zwei batteriebetriebene LED-Blitzer aus, von denen einer rotes, der zweite blaues Blinklicht ausstrahlen konnte. Die Gerätschaften wurden als Beweismittel sichergestellt.

Erst jetzt, unter der neuen Beweislast, räumten die zwei Beschuldigten ein, dass sie sich zuvor nur einen Spaß erlauben wollten, als sie mit eingeschaltetem Blaulicht am Fahrzeug unterwegs waren und dabei Fahrzeugführer ansprachen und zum Vorzeigen von Papieren aufforderten. Dass dieser vermeintliche Spaß strafrechtliche Folgen für sie haben könnte, hatten die zwei Velberter zur Tatzeit offenbar noch nicht begriffen. Als benannte Beschuldigte im eingeleiteten Strafverfahren verging ihnen dann aber doch sofort das Lachen.


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