Donnerstag | 25. April 2024
 

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Mietminderung bei Wohnungsmängeln

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Ob Lärm aus der Nachbarwohnung die Nachtruhe stört, die Heizung dauernd streikt oder Feuchtigkeit und Schimmel Einzug halten - Wohnungsmängel sorgen nicht nur für Ärger, sondern können schlimmstenfalls sogar Gesundheitsschäden verursachen.

Doch in welchen Fällen kann die Miete gemindert werden, weil die mangelhafte Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht zu nutzen ist? Welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter sich querstellt und die Mängel nicht beheben will? Der Ratgeber „Mietminderung bei Wohnungsmängeln“ erklärt, wie Sie als Mieter vorgehen müssen, um Wohnungsmängel korrekt anzuzeigen und auf Abhilfe zu pochen. Viele beispielhafte Urteile zu den verschiedenen Mängeln rund um Wohnung, Gemeinschaftsanlagen und Wohnumfeld geben Orientierungshilfe, um die Höhe möglicher Minderungsquoten zu bemessen. Nicht zuletzt wird erklärt, wann Mieter Schadenersatz wegen Wohnungsmängeln fordern oder sogar fristlos kündigen können. In Zusammenarbeit mit dem DMB – Deutscher Mieterbund. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro in der Verbraucherzentrale in Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1 erhältlich.

Die nächste persönliche Mietrechtserstberatung findet am Montag, 26. Juni, in den Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale statt. Das Beratungsentgelt beträgt 20 Euro pro Viertelstunde. Terminvereinbarung unter Tel. 02173/8492501 oder langenfeld-termin@verbraucherzentrale.nrw oder direkt in der Beratungsstelle.