Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Ab heute gilt neue Coronaschutzverordnung

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Die Coronaschutzverordnung  (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen liegt in der ab heute geltenden Fassung vor. Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Wülfrath einzusehen www.wuelfrath.de.

Im Wesentlichen enthält sie drei Änderungen:

  1. Soweit in der Verordnung bestimmte Tätigkeiten, Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote von einem Negativtestnachweis oder einem Nachweis über eine erfolgte Immunisierung abhängen, so sind der Negativtestnachweis oder der Immunisierungsnachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.
  2. Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach der Unterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis oder (neu) eine höchstens 48 Stunden alte Einreisetestung gem. § 5 der Corona-Einreiseverordnung vorlegen oder vor oder bei Beginn der Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag einen Test im Rahmen der Beschäftigtentestung vornehmen. Wenn Sie also aus dem Urlaub zurückkehren, legen Sie Ihrem Arbeitgeber einen aktuellen Nachweis (Negativtestnachweis oder Immunisierungsnachweis) vor oder machen Sie in Ihrem Betrieb direkt eine Beschäftigtentestung (falls angeboten).
  3. In der Inzidenzstufe 1 (Inzidenzwert zwischen 10 und 35) ist die Nutzung des Hallenbades für Vereinssport oder (neu) für Angebote der Schwimmausbildung auch ohne Negativtestnachweis möglich.

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