Abfederung Energiekosten Kindertagesbetreuung
Laut Erlass des Landes NRW vom 1. März 2023 zum Sondervermögen „Krisenbewältigung“ wird es einen einmaligen Aufschlag zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für die Kindertagesbetreuung in Kita und Kindertagespflege geben.
Die Mittel werden in einer fachbezogenen Pauschale zur Verfügung gestellt.
Das bedeutet, dass in dem laufenden Kita Jahr ein einmaliger Aufschlag im Sachkostenanteil von 7,64% bezahlt wird. In der Kindertagespflege wird ein Aufschlag von 80,05 Euro pro Betreuungsplatz gezahlt
Der entsprechende Bescheid und die Mittel werden in den nächsten Wochen bei der Stadt erwartet und an die entsprechenden Träger von Kitas und Kindertagespflegepersonen weitergeleitet.
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