Freitag | 19. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Coronaschutzverordnung gültig ab 7. April

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Die Stadt Wülfrath informiert über die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorfassung.

  • 4 Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen, Tests

Der § 4 Absatz 4 Satz 3 wurde wie folgt neu gefasst:

„Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.“

  • 16 Corona-Notbremse

Zudem wurden in § 16 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 1 nach dem Wort „an“ die Wörter „drei Tagen hintereinander“ durch die Wörter „mindestens sieben Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz“ ersetzt.

„Die Feststellung wird aufgehoben, wenn die 7-Tages-Inzidenz in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an mindestens sieben Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 100 liegt.“

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist auf der Startseite der Homepage der Stadt Wülfrath www.wuelfrath.de nachzulesen.


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