Samstag | 20. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Den Einnahmeausfall teilen sich Stadt und Land – 102.500 Euro

Von

Nach dem Ratsbeschluss: So ist die Lage für den Monat April 2020.

Aktuell gilt es, die schwierigen pandemiebedingten Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Wülfrath angemessen zu gestalten. Viele Familien sind durch die durch das Land angeordneten Vorgaben vor große persönliche und finanzielle Herausforderungen gestellt.

Nach Einigung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden hat nun der Rat der Stadt Wülfrath gestern einstimmig beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im Offenen Ganztag (OGATA) für den Monat April ausgesetzt werden

Der Ratsbeschluss war notwendig, da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelte. Daher mussten die vorgeschriebenen Verfahren der kommunalen Entscheidungsfindung eingehalten werden.

Die finanziellen Folgen teilen sich Land und Stadt. Für einen Monat kommt da schon eine Menge zusammen. Wie Dezernentin Michaele Berster TME sagt, fehlen Ende April Einnahmen in Höhe 75.000 Euro bei den Kita, 6500 Euro bei der Tagespflege und 21.000 Euro bei der Ogata – in der Summe also 102.500 Euro. 50 Prozent davon trägt Wülfrath.

Die Entscheidung bedeutet für Wülfrather Eltern im Einzelnen:

  • Für den Monat April verzichtet die Stadt auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen.
  • Eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März ist nicht vorgesehen.
  • Auch die Eltern, für deren Kinder eine Notbetreuung erfolgen muss, da sie zu den Schlüsselpersonen zählen, werden für den Monat April nicht zu Beiträgen herangezogen.

Zu den Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung teilt die Stadt Wülfrath mit, dass die erteilten SEPA-Lastschriftmandate von der Stadtkasse im Monat April nicht ausgeführt werden, dass die Beiträge also nicht abgebucht werden.

Eltern, die ihre Beiträge überweisen, können auf die Überweisung für den Monat April verzichten. Sollte ein erteilter Dauer(überweisungs)auftrag nicht mehr rechtzeitig ausgesetzt oder storniert werden können, wird die Stadtkasse den Betrag unaufgefordert kurzfristig rücküberweisen.

Wie es danach weitergeht, hängt von den Vorgaben von Land und Kommunalaufsicht ab. „Die Stadt wird so bald wie möglich darüber informieren“, kündigt die Verwaltung an.

 


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.