Mittwoch | 24. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Erneute Änderungen der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 20. Mai

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Am gestrigen Mittwoch traten erneut Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft, die zu einigen Lockerungen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen führen. Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen, beinhaltet sie nun laut Stadtverwaltung unter anderem diese Klarstellungen:

§ 9 Sport

Beim Sport wurde klargestellt, dass „kontaktgeneigte“ Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von zwei Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden, so wie bisher schon Tanzschulen mit festen Partnern zulässig waren.

Zudem ist auf die Änderung in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zu verweisen, nach der jetzt, wie in Freibädern, auch in Fitnessstudios Duschen und Umkleiden unter Auflagen genutzt werden dürfen.

§ 10 Freizeit und Vergnügungsstätten

Picknicken ist ab dem 20.05.20 erlaubt. Es gilt weiterhin das Prinzip, dass mehrere Personen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen dürfen, wenn es sich um Verwandte in gerader Linie (Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner) handelt oder sich die Gruppe aus max. zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften zusammensetzt. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt untersagt.

§ 12 Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe

Der Betrieb von Tattoo- und Piercingstudios ist wieder zulässig. Es gelten festgelegte Hygiene- und Infektionsschutzstandards.

§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen

Die Regelungen zu standesamtlichen Trauungen einschließlich der Zusammenkunft vor dem Ort der Trauung wurden angepasst. Im Wesentlichen muss hier der Mindestabstand zwischen Personen gewährleistet werden, die nicht z. B. der Familie oder mehr als zwei häuslichen Gemeinschaften angehören.

Die Coronaschutzvervordnung wurde mit Ablauf 5. Juni 2020 verlängert und ist mit der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW auf der Homepage der Stadt Wülfrath veröffentlicht.


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