Samstag | 20. April 2024
 
Wülfrath  | 

Fahrerin (28) schwer verletzt – Unfallfahrer flüchtet

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Zusammenstoß in der Schlosskurve in Aprath: Polizei suchte mit Hunden nach dem Flüchtigen. Diese konnte in Neviges gestellt werden. Er stand laut Polizei stark unter Alkoholeinfluss.

Symbolbild: Kreispolizeibehörde

Gestern kam es in Wülfrath, auf der Straße „Aprath“, zu einem Frontalzusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen mit einem Leicht- und einem Schwerverletzten. Einmal mehr ereignete sich der Unfall in der sogenannten Schlosskurve. Der Unfallverursacher flüchtete.

Laut Polizei stellt sich der Unfallhergang wie folgt dar: Gegen 22.55 Uhr befuhr der Fahrer eines Ford Fiesta die Straße Aprath in Fahrtrichtung Innenstadt. In Höhe der Hausnummer 9 kam der Wagen aus zunächst unbekannter Ursache ins Schleudern und geriet in den Gegenverkehr. Dort stieß der Ford frontal mit dem Mini One einer 28 Jahre alten Wuppertalerin zusammen. Der unfallverursachende Ford-Fahrer flüchtete zu Fuß von der Unfallstelle. Seinen beschädigten Wagen ließ er an der Unfallstelle zurück.

Die Fahrerin des Mini wurde beim Unfall schwer verletzt und deshalb zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Beide Wagen wurden durch den Aufprall immens beschädigt. Der Mini der Wuppertalerin wurde abgeschleppt, der Ford Fiesta sichergestellt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 8000 Euro. Die Fahrbahn des Unfallorts wurde für die Dauer der Unfallaufnahme vollständig gesperrt.

Von der Polizei sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Unfallfahrer, auch unter Einsatz eines Polizeihundes, führten die Beamten zur Halteranschrift des Fords im benachbarten Velbert-Neviges. Dort wurde der Fahrzeughalter angetroffen und befragt. Der 28-jährige Nevigeser bestritt den Wagen zur Unfallzeit gefahren zu haben, verwickelte sich dabei aber in Widersprüche. Da er beim Antreffen einen stark alkoholisierten Eindruck auf die Beamten machte und in seinem verunfallten Wagen eine Bierflasche gefunden wurde, musste er mit zur Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der Tatverdächtige darüber hinaus nicht vorweisen. Auf den Beschuldigten wartet nun ein Strafverfahren.


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