Samstag | 5. Oktober 2024
 
Wülfrath  | 

Feuerwehr Flandersbach: Neue Feuchtigkeitsschäden

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Nun hofft die Stadtverwaltung, dass das Land die bisherige Fördersumme von rund 160.000 Euro auf mehr als 200.000 Euro erhöht.

Bürgermeister Rainer Ritsche (l.) unterschreibt den Erhalt des Fördermittelbescheids von Ministerin Ina Scharrenbach. Mit auf dem Bild: Jan Heinisch, Vorsitzender Verband der Feuerwehren in NRW, Thomas Finkensiep und Maurice Frohne (v.r.). Foto: TME

In diesem April hatte NRW-Ministerin Ina Scharrenbach persönlich den Förderbescheid für die Sanierung des Feuerwehr-Gerätehauses Flandersbach überbracht. Mittlerweile steht fest, dass das Geld nicht ausreicht. Und das liegt nicht nur daran, dass – wie TME berichtet hat – Asbestbelastungen festgestellt wurden. Im Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung infolge eines Starkregens in diesem Jahr von weiteren Feuchteschäden berichtet.

Peter Clevenhaus, Amtsleiter Kaufmännisches Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, hat in der Sitzung darüber informiert, dass die Kosten zur Sanierung des Feuchteschadens im Feuerwehrgerätehaus Flandersbach infolge weiterer Feuchtigkeitsschäden aufgrund von Starkregen und auszubauender Asbestbelastungen gegenüber der Kostenschätzung aus Januar 2023 auf etwa 250.000 Euro steigen.

Die Verwaltung hat wegen der erwarteten Kostensteigerungen Kontakt mit der Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen. „Es gibt positive Signale, dass die Fördermittel aufgestockt werden“, so Clevenhaus im Ausschuss. Ministerin Ina Scharrenbach hatte den Förderbescheid über 160.000 Euro Ende April 2023 persönlich Bürgermeister Rainer Ritsche übergeben und in Aussicht gestellt, im Zuge weiterer Schadensfeststellungen gegebenenfalls noch weitere Mittel aus dem Förderprogramm zur Verfügung zu stellen.

Auf Basis eines positiven Bescheides, würden laut Stadtverwaltung die weiteren Schritte wie folgt aussehen:

  • Vergabe der Abbrucharbeiten und Start der Arbeiten nach Vergabeverfahren
  • Anpassung der Kostenberechnung (anrechenbare Kosten zzgl. Nebenkosten) sowie Anpassung des Sachberichtes zur Kostensteigerung
  • Einreichen der aktualisierten Unterlagen zur Fördermittelnachbeantragung
  • Nachtrag Honorar Gutachter gemäß Kostenberechnung

 


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