Donnerstag | 18. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Grundabgabenbescheide 2021 sollen in der zweiten Januarhälfte verschickt werden

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Das Steueramt der Stadt Wülfrath wird voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2021 die Grundabgabenbescheide verschicken. Zu den Grundabgaben zählen die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Niederschlagswasserentsorgung.

Noch bis zum 18. Dezember 2020 haben Bürger Zeit, Änderungen für das Jahr 2020 schriftlich mitzuteilen; entweder per E-Mail oder per Post schriftlich an das Steueramt der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per Fax: 02058/18-272. Bei der Abfallentsorgung können Änderungen nur berücksichtigt werden, wenn sich die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen verändert hat. Diese Änderungen richten Sie bitte an die Abfallberatung der Stadt Wülfrath, E-Mail: abfallberatung@stadt.wuelfrath.de, Post: Stadt Wülfrath, Abfall- wirtschaft/Abfallberatung, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath.

Anpassungen der SEPA-Lastschriftmandate sind an die Stadtkasse zu richten.
Die Formulare stehen auch unter https://www.wuelfrath.net/stadtverwaltung/formulare-downloads/formulare-und-informationen/ zur Verfügung.

Bis zur Frist am 18.12.2020 eingehende Änderungen können noch vor Versand der Grund- gabenbescheide berücksichtigt werden. Änderungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden dann per Änderungsbescheid berücksichtigt.


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