Donnerstag | 18. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Grundabgabenbescheide für das Jahr 2020 werden in der zweiten Januarhälfte verschickt

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Die Stadt Wülfrath wird voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2020 die Grundabgabenbescheide verschicken. Zu den Grundabgaben zählen die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Niederschlagswasserentsorgung.

Noch bis zum 10.12.2019 haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, Änderungen für das Jahr 2020 schriftlich mitzuteilen; entweder per E-Mail: steueramt@stadt.wuelfrath.de, schriftlich an das Steueramt der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per Fax: 02058/18-272. Bei der Abfallentsorgung können nur Änderungen berücksichtigt werden, wenn sich die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen verändert hat. Diese Änderungen sind bitte an die Abfallberatung der Stadt Wülfrath zu richten. Anpassungen der SEPA-Lastschriftmandate gehen an die Stadtkasse.

Bis zum 10. Dezember eingehende Änderungen können dann noch vor Versand der Grundgabenbescheide berücksichtigt werden.

Änderungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden per Änderungsbescheid berücksichtigt. Die Formulare stehen auch unter www.wuelfrath.net/Formulare und Informationen zur Verfügung.


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