Freitag | 19. April 2024
 
Wülfrath  | 

Heumarkt: Stadt kritisiert illegale Müllablagerungen

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"Die verstreuten Abfälle gefährden Fußgänger, Radfahrer und den Autoverkehr", warnt die Abfallberatung und bittet die Mitbürger um Mithilfe bei der Aufklärung.

„Immer wieder wird der Heumarkt durch illegal abgestellte Müllsäcke oder Sperrgutteile verunreinigt“, so die Abfallberatung in einer Pressemitteilung heute Mittag. Frühmorgens liegen aufgerissene Säcke mit Obstresten, Fleischabfällen oder Abfällen jeglicher Art auf dem Gehweg oder der angrenzenden Fahrbahn.

„Die verstreuten Abfälle gefährden Fußgänger, Radfahrer und den Autoverkehr, verursachen einen erheblichen und kostenintensiven Reinigungsaufwand und verschandeln das Stadtbild“. Die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes rücken mehrmals in der Woche aus, um die unerlaubten Abfallablagerungen zu beseitigen. Das verursacht hohe Kosten, die über die Abfallgebühren umgelegt werden müssen. Somit trägt die Allgemeinheit den Schaden, den einzelne Bürger/innen durch verbotswidriges Verhalten verursachen.

Auch heute Morgen um 6 Uhr lagen Obstabfälle verstreut auf dem Heumarkt und wurden  durch das städtische Reinigungsteam beseitigt. Alle Abfallablagerungen werden nach Hinweisen durchsucht. Jedoch lassen sich nicht immer die Verursacher ermitteln. Bei illegalen Müllablagerungen drohen empfindliche Strafen.

„Bitte helfen Sie mit einem wachsamen Auge mit. Wer sachdienliche Hinweise zu illegalen Ablagerungen am Heumarkt oder anderen Stellen im Stadtgebiet geben kann, sollte umgehend die Abfallberatung informieren. Nur so gelingt es uns, an die Verursacher heran zu kommen und Bußgeldverfahren einzuleiten“.

Die Abfallberatung weist darauf hin, dass Hausmüll in den schwarzen Restmülltonnen zu entsorgen ist. Das gilt für das gesamte Stadtgebiet. Müllsäcke sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gestattet (hier entscheidet die Abfallberatung im Einzelfall) oder für den Mehrbedarf z.B. Partymüll und Renovierungsabfälle. Sie sind nicht für den regelmäßigen Gebrauch vorgesehen. Grundsätzlich werden nur städtische Säcke mit der Aufschrift „Stadt Wülfrath Restmüllsack“ mitgenommen. Handelsübliche Säcke ohne Beschriftung gehören nicht zur Müllabfuhr. Werden sie dennoch am Straßenrand bereitgestellt, handelt es sich um eine illegale Müllablagerung, die geahndet wird.

Auch Sperrgut kann nicht zu jeder beliebigen Zeit bereitgestellt werden. Die Sperrgutabfuhr findet alle vier Wochen statt und die Sperrgutteile sind bei der Firma Awista zur Abholung anzumelden (Sperrguthotline steht im Abfallkalender 2019). Die Sperrgutabholung erfolgt ohne zusätzliche Gebühren.

Sperrgutteile, Abfalltonnen und Säcke (Gelbe Säcke und städtische Mehrbedarfssäcke) dürfen frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder bis 6 Uhr am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt werden. Zu frühes Herausstellen stellt nach der Abfallsatzung der Stadt Wülfrath ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Wer zu illegalen Abfallablagerungen Hinweise geben kann, ruft bitte die Abfallberatung unter Telefon 18 244 an.


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