Samstag | 20. April 2024
 
Wülfrath  | 

In Schlangenlinien im Gegenverkehr

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Polizei zog stark alkoholisierten Autofahrer (45) aus dem Verkehr. Gegen den Wülfrather wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

Symbolbild: Atemalkoholtest durch die Polizei

Dank der Hilfe aufmerksamer Zeugen hat die Polizei am Samstagabend einen 45 Jahre alten Autofahrer aus Wülfrath aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war nicht nur erheblich alkoholisiert, sondern verursachte bei seiner Trunkenheitsfahrt von Mettmann nach Wülfrath auch noch beinahe mehrere Unfälle. Glücklicherweise ist es dabei jedoch zu keinem Schaden gekommen.

Der 45-Jährige war den Zeugen bereits gegen 21.30 Uhr in Mettmann aufgefallen, weil er mit seinem VW Touran in Schlangenlinien über die Wülfrather Straße gefahren war und dabei mehrfach auf die Gegenfahrbahn geriet. Auf der Mettmanner Straße in Wülfrath soll der Mann dann sogar beinahe zwei Unfälle verursacht haben. Nur durch ruckartiges Gegenlenken im letzten Moment konnte der Mann Kollisionen mit am Straßenrand geparkten Autos verhindern.

Nachdem der 45-Jährige sein Fahrzeug an seiner Wohnanschrift in Wülfrath abgestellt hatte, beobachteten die Zeugen, wie dieser auffallend torkelnd zu seiner Wohnungstür ging. Bei dem Versuch, die Tür zu öffnen, fiel dem Wülfrather augenscheinlich alkoholbedingt sogar noch mehrfach der Schlüssel aus der Hand. Nach dem Eintreffen der alarmierten Polizei wurde bei dem Fahrer ein Atemalkoholtest durchgeführt, der mit annähernd 1,7 Promille (0,84mg/l) deutlich positiv ausfiel.

Die Folgen für den Wülfrather: Er musste mit zur Wache, wo zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Außerdem wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Ihm wurde jegliches Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges bis auf weiteres untersagt. Gegen den Wülfrather wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

Die Polizei bedankt sich abschließend nochmals ausdrücklich bei den aufmerksamen Zeugen für ihr vorbildliches Verhalten. Ihr Anruf bei der Polizei konnte zur Klärung der Verkehrsstraftat führen und eine gegebenenfalls weitere Trunkenheitsfahrt des Beschuldigten und damit verbundene Gefahren für übrige Verkehrsteilnehmer verhindern.


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