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Kindertagesbetreuung nimmt ab dem 17. August den Regelbetrieb wieder auf

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Das Jugendamt informiert, dass ab Montag, 17. August, für die Kindertagesbetreuung wieder der Regelbetrieb beginnt.

Nachdem die Kindertagesbetreuungsangebote am 8. Juni in Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufgenommen haben, zeigt laut Landesregierung das Infektionsgeschehen der letzten Wochen, dass nun die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung umgesetzt werden könne.

Der eingeschränkte Regelbetrieb war ursprünglich befristet bis zum 31. August. Dass man nun etwas früher, als geplant, in den Regelbetrieb starte, sei insbesondere dem Wunsch geschuldet, grundsätzlich einen Gleichklang mit Schule herzustellen. Dort soll mit dem Beginn des neuen Schuljahres am Mittwoch, 12. August, der Regelbetrieb aufgenommen werden.

In Absprache mit den Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden hat sich das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) nun auf Montag, 17. August, verständigt, um auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Hälfte der Schulferien haben, genug Vorbereitungszeit für diesen nächsten Schritt einzuräumen. Mit der Aufnahme des Regelbetriebs gelten die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt. Daneben sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARS-CoV-2 verhindern sollen und gesondert geregelt werden, nach wie vor zu beachten.

Die Elternbeiträge werden ab 1.08.2020 im vollen Umfang von der Stadt erhoben werden.


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