Donnerstag | 25. April 2024
 
Kurz notiert in Wülfrath  | 

Leserbrief | Haselnussweg: „Siepen auch für den Hochwasserschutz unabkömmlich“

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Am 10. Juni berichtete Taeglich.ME unter der Überschrift „ Haselnussweg: BUND wird bei der Grünplanung eingebunden“ über den Beschluss zum BUND Antrag III-013-2021 zu Ausgleichsflächen im BP 2.09 Teil Haselnussweg. Da nun der AUMD – in Vertretung der Stadt – sich der Mitarbeit des BUND bei der Umsetzung des Grünordnungsplans aus dem Jahr 1993 für das genannte Baugebiet sichert, ist ausdrücklich zu begrüßen.

Ist es doch der BUND, der sich für die Erhaltung, Sicherung und für die nachhaltige Entwicklung des Mettmanner Bachsystems mit seinen Wasser führenden Talschlüssen, einsetzt. Insofern steht nun der Stadt ein kompetenter Partner bei der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsstudie und dem Grünordnungsplan aus dem Jahr 1993 für das Baugebiet Haselnussweg zur Seite.

Wülfrather Bürger*innen, die die 50er, 60er und 70er Jahre bewusst erlebt haben, können von einem weitläufigen intakten Mettmanner Bachsystem – bestehend aus mehreren Quellköpfen und Teichen in den Talschlüssen – berichten. Mehrere aus dem Oberflächenwasser gespeiste Brunnen dienten bis in die 60er Jahre den Bewohnern im Gebiet Reffelrath, Gut Steinhaus und Gut Loch (heute Spielplatz In den Eschen) als Trinkwasserversorgung. Heute ist der Mettmanner Bach, bedingt durch die massive Oberflächenverdichtung und -versiegelung nur noch ein kümmerliches Rinnsal.

Wie in anderen Kommunen schon durchgeführt, ist das Speichern von Oberflächenwassern, hier von Schulhöfen und Dachentwässerung, möglich und kann so über eine gezielte Versickerung dem Mettmanner Bach zugeführt werden.

Die derzeitig vorgesehene Bebauung des Haselnussweges, die bis in den Siepen hineingehen soll, ist unter ökologischen Gesichtspunkten des Natur- und Wasserschutzes nicht zulässig. Dass der Siepen auch für den Hochwasserschutz unabkömmlich ist, zeigt sich bei jedem längeren und ergiebigen Regen.
Das bei Starkregen (17. und 19. Mai d. J.) auf den versiegelten Flächen anfallenden Oberflächenwasser kann schon seit Jahren nicht durch das vorhandene Mischwasser-Abwassersystem ungehindert abgeleitet werden. Wiederholt kommt es zu Anhebung von Kanaldeckel im Bereich Reffelrath / Steinhaus. Teile dieser Wassermassen werden schon heute über den Siepen und dem nachfolgenden Talschluss dem Mettmanner Bach zugeführt.

Seitens der Stadt und/oder dem Bauträger wurde bereits ein Grossteil des Biotopenkomplexes der Gehölz- und Waldbiotope und somit Lebensraum einheimischer Vogelarten, Insekten und Säugetiere, im Siepen zerstört.

Bleibt zu hoffen, dass durch die Zusammenarbeit der Stadt mit dem BUND nun eine Lösung gefunden wird, um den Siepen ganzheitlich vor weiteren Beschädigungen zu schützen und eine Re-Naturalisierung des Siepen – beginnend ab Lindenstraße – erfolgt. Im Sinne der Funktionserhaltung des Siepen sollte es bei der bestehenden Straßenquerung Kastanienallee bleiben. Ein Ausbau der Straße Ulmenweg von Fußgängerweg zur Durchgangsstraße bedeutet einen nachhaltigen Eingriff in das Wassersystem des Siepen.

Eine zusätzliche Aufwertung des Mettmanner Bachsystems kann erreicht werden, wenn die Stadt die Bauträger dazu verpflichtet, eine umweltgerechte Bebauung ähnlich dem Quartier „Vaupan“ in Freiburg Baden-Württemberg durchzuführen. Dies beinhaltet eine Niedrigenergiebauweise mit Einsatz von Solartechnik zur Erzeugung von Warmwasser, Heizung und Strom. Bei der Erschließung ist auch die Notwendigkeit von Jugendeinrichtungen und Kita-Plätze zu berücksichtigen. Wenn darüber hinaus der gesamte Haselnussweg autofrei ausgeführt wird und ein zentrales Sammeln und Speichern des Regenwassers im Siepen eingerichtet wird, kann die Siedlung Haselnussweg zum positiven Image der Stadt beitragen.

Rolf Bürgel, Ulmenweg


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