Donnerstag | 25. April 2024
 
Wülfrath  | 

Maskenpflicht für Besucher im Rathaus und in der Medienwelt

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Für den unangemeldeten Publikumsverkehr bleibt das Rathaus weiterhin geschlossen

Foto: Awo

In Anlehnung an die jüngste Coronaschutz-Verordnung verpflichtet die Stadtverwaltung ab dem 28.04.2020 auch Besucher des Rathauses und der Medien-Welt, eine Mund-Nase-Bedeckung („Maske“) zu tragen. Dies gilt im Kundenkontakt sowohl für Besucher als auch für Mitarbeiter, es sei denn, es ist ein ausreichender Spuckschutz vorhanden. Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die Termine im Rathaus wahrnehmen, mit Mund-Nase-Bedeckung ins Rathaus zu kommen und diese auch zu tragen“, appelliert Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke.

Die Ämter im Rathaus sind weiter für die Bürgerinnen und Bürger da, allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Soweit eine telefonische oder schriftliche Abwicklung der Anliegen nicht möglich ist, bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin zu vereinbaren. Zum abgemachten Termin werden sie dann am Rathauseingang abgeholt.

Für den unangemeldeten Publikumsverkehr bleibt das Rathaus weiterhin geschlossen. „Mir ist bewusst, dass das eine Einschränkung im Kundenservice bedeutet. Der Krisenstab im Rathaus hält das aber für den derzeit besten Weg, die Ausbreitung des Virus weiterhin im Griff zu behalten“, bekräftigt Bürgermeisterin Dr. Panke.


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