Samstag | 20. April 2024
 
Wülfrath  | 

Quarantäne-Fälle: „Stadt kann Kita-Beiträge nun erstatten“

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Martin Sträßer MdL: „Wir sichern die Handlungsfähigkeit der Kommunen“. Der Landtag beschließt Gesetz zur Isolierung der Pandemiefolgen.

Symbolbild: Büro Sträßer

Am vergangenen Donnerstag hat der Landtag NRW das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (hier kurz: „Coronafolgen-Isolationsgesetz“) in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen beschlossen. Die SPD enthielt sich, die AfD stimmte gegen das Gesetz.

Der Wülfrather  Landtagsabgeordnete Martin Sträßer MdL: „Was hier so sperrig klingt, ist eine historisch einmalige Vorgehensweise. Das Gesetz dient dazu, die infolge der Corona-Pandemie vorhersehbare haushalterische Schieflage der Kommunen abzumildern und die kommunale Handlungsfähigkeit auch perspektivisch abzusichern.“

Das Gesetz helfe den Kommunen, die vielfältigen Dienstleistungen und Angebote – etwa im Bereich der sozialen Infrastruktur, der Bildung, der Kultur und des Sports – weiter aufrechtzuerhalten. Es trage zudem dazu bei, pandemiebedingte Erhöhungen kommunaler Steuern zu verhindern. Und schließlich biete es Transparenz, denn es werde erkennbar, welche kommunalen Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen pandemiebedingt angefallen sind.

Sträßer: „In Wülfrath gibt es den ersten Anwendungsfall. Der Rat der Stadt Wülfrath hatte am 8. September einen Antrag der CDU beraten, Eltern die Kita-Beiträge zu erstatten, deren gesunde Kinder auf behördliche Anordnung zwangsweise in Quarantäne geschickt wurden. Seitens der Verwaltung und anderer Fraktionen war zunächst wegen des noch laufenden Gesetzgebungsverfahren auf die fehlende Rechtssicherheit hingewiesen worden. Nach einer Sitzungsunterbrechung hatte deshalb Andreas Seidler (CDU) vorgeschlagen, die Erstattung erst nach Verabschiedung des Gesetzes vorzunehmen. Dem ist eine breite Mehrheit gefolgt. Das ist jetzt der Fall. Die Mindererträge, die jetzt als coronabedingte Mindereinnahmen isoliert werden können, hätten sonst den aktuellen städtischen Haushalt in voller Höhe belastet.“ Nun können die Mindereinnahme über bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden.

Sträßer hat die Wülfrather Bürgermeisterin gestern über die Verabschiedung des Gesetzes unterrichtet.


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