Mittwoch | 24. April 2024
 
Wülfrath  | 

Stadtwerke Wülfrath passen Gaspreise an

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Einführung der neuen CO2-Abgabe führt zur Erhöhung der Preise – neue Preiskomponente soll aber nicht in vollem Umfang weitergegeben werden.

Symbolbild: Stadtwerke

Die Stadtwerke Wülfrath passen zum 1. Januar 2021 die Gaspreise an. Grund dafür ist die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) das im November 2019 im Rahmen des Klimapakets durch die Bundesregierung beschlossen wurde. Das BEHG führt zu einer Bepreisung der C02-Emissionen für alle Energieträger die CO2 Emissionen verursachen. Die C02 –Bepreisung ist eine neue Systematik im Wärmemarkt, um Anreiz für umweltschonendes Verhalten zu schaffen.

„Erdgas gilt zwar als klimaschonendster aller konventionellen Energieträger, trotzdem legt das BEHG fest, dass ab 2021 nicht nur für Öl und andere Brennstoffe, sondern eben auch für Erdgas beziehungsweise für das, bei der Nutzung frei werdende CO2-Emissionszertifikate erworben werden müssen“, erklärt Dr. Heiko Schell, Geschäftsführer der Stadtwerke Wülfrath.

Die neue gesetzliche Preiskomponente wird jedoch seitens der Stadtwerke nicht in vollem Umfang an den Endverbraucher weitergegeben. „Dank unserer vorrauschenden Einkaufspolitik konnten wir geringere Bezugskosten erzielen und müssen somit die neue C02- Bepreisung nicht in vollem Umfang an den Endverbraucher weiterleiten“, führt Dr. Heiko Schell aus. Auch zukünftig werde man das gesamte Engagement darauf verwenden, eine preisgünstige und sichere Versorgung für die Wülfrather Bürger zu gewährleisten.

 


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