Donnerstag | 25. April 2024
 
Wülfrath  | 

Wasserwelt: Es gilt die 2G+ Regelung

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Die Testpflicht entfällt für geboosterte oder frisch genesene Personen.

Die Wasserwelt. Foto: TME

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung in der bis einschließlich 9. Februar  gültigen Fassung die 2G+-Regelung in der Wülfrather Wasserwelt gilt.

Hier die Vorgaben im Einzelnen:

Erwachsene: Nur Geimpfte oder Genese mit einem zusätzlichen digitalen negativen Testnachweis (max. 24 Stunden alt, oder PCR Test max. 48 Std. alt) haben Zutritt zu den Bädern.

Ein Nachweis hierüber muss beim Besuch des Bades dem Personal vorgelegt werden.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für geboosterte Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

Es gilt eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude.


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