Samstag | 27. April 2024
 
Neanderland  | 

Die Feuerwehr konzentriert sich auf das Einsatzgeschehen

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Die Wehren im Kreis Mettmann haben sich abgestimmt. Auch die Leitstelle des Kreises Mettmann passt ihre Dienstplanung an.

Symbolfoto: Feuerwehr

Die Leiter der Feuerwehren des Kreises Mettmann haben gemeinsam folgende Regelungen für die Feuerwehren im Kreis Mettmann beschlossen um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrechtzuerhalten:

👉🏻 1.
Sämtliche für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht zwingend erforderliche Veranstaltungen und Termine der Feuerwehren werden bis auf Widerruf durch die Leitung der Feuerwehr ausgesetzt. Daher wird der gesamte Dienstbetrieb von Kinder- und Jugendfeuerwehren, der Feuerwehrmusik und der Ehrenabteilungen gänzlich bis auf Widerruf eingestellt. Wiederkehrende Übungsdienste und dienstliche Zusammenkünfte ehrenamtlicher Feuerwehreinheiten werden bis auf Widerruf komplett ausgesetzt. Angehörige der Unterstützungsabteilungen leisten ihren Dienst nur, soweit dieser der Einsatzunterstützung dient und erforderlich ist.
👉🏻 2.
Die Konzentration im Feuerwehr-Ehrenamt ist somit auf die Einsatzbereitschaft und die Einsatzabwicklung zu fokussieren.
👉🏻 3.
Alle Feuerwehrangehörigen sind angehalten, die von den zuständigen Behörden empfohlenen Maßnahmen bzw. Verhaltensweisen zu beachten und der Vorbildfunktion von Einsatzkräften auch gegenüber Zivilpersonen zu entsprechen. Dazu zählt auch, den direkten Personenkontakt außerhalb des notwendigen Maßes in Familie und – soweit erforderlich – beruflicher Bezüge so weit wie möglich einzuschränken.
👉🏻 4.
Auf die Einhaltung der vom RKI bzw. der DGUV empfohlenen Hygienemaßnahmen wird verwiesen. In jeder Feuerwehr ist es erforderlich, neben der Lageentwicklung auf kommunaler Ebene auch die dynamische Entwicklung von Informationen auf www.rki.de, www.dguv.de, www.im.nrw.de, www.mags.nrw.de sowie bezüglich des Ausbildungsbetriebs am IdF NRW auf www.idf.nrw.de/corona zu verfolgen. Auf die beigefügten Merkblätter von RKI und DGUV wird verwiesen.
👉🏻 5.
Die komplette Konzentration im Feuerwehr-Ehrenamt ist auf die Einsatzbereitschaft und die Einsatzabwicklung zu fokussieren. Grundsätzlich können ehrenamtliche Angehörige der BOS auch von der Betreuung ihrer Kinder im Rahmen der Festlegungen für Schlüsselfunktionen profitieren. Hier sind Einzelfallentscheidungen erforderlich. Die kommunalen Regelungen zur Ausstellung von Bescheinigungen der Unabkömmlichkeit sind erforderlich.
👉🏻 6.
Sämtliche verschiebbaren Termine mit Publikumsverkehr wie Besichtigungen von Feuerwehrliegenschaften, Maßnahmen der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung, Tage der offenen Tür u. a., der Leistungsnachweis, nicht zeitrelevante Besprechungen mit Dritten u. a. sind auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Externe Veranstaltungen in Feuerwehrliegenschaften sind abzusagen. Gleiches gilt für Veranstaltungen von der Feuerwehr nahestehenden Vereinen, z. B. Feuerwehr-Fördervereinen, wie Osterfeuer u. ä.
👉🏻 7.
Besuche von Nichtfeuerwehrangehörigen in Liegenschaften der Feuerwehr sind grundsätzlich zu untersagen; Ausnahmen im Einzelfall sind der Genehmigung von Führungskräften vorbehalten und auf ein Minimum ausschließlich begründeter Einzelfälle (wie z. B. Handwerker- und Gebäudereinigungsleistungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes) zu beschränken. Das bedeutet, dass in den Feuerwehrhäusern nur noch der Einsatzdienst bzw. zwingend notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Einsatzbereitschaft durchgeführt werden dürfen und dieses nur mit der hierfür zwingend erforderlichen Anzahl an Personen.
👉🏻 8.
Lehrgänge auf der Stadt- und Kreisebene werden verschoben, bereits begonnene Ausbildungsmaßnahmen unterbrochen. Ausnahmen können in seltenen, begründeten Einzelfällen sinnvoll sein, wenn kurzfristig endende Ausbildungsmaßnahmen Qualifikationen begründen, die in der aktuellen Lage hilfreich sind oder andere Gründe dies im Einzelfall erfordern.
👉🏻 9.
Auf Kreisebene ist eine enge Abstimmung der Feuerwehren mit dem Kreisbrandmeister zur tatsächlichen Einsatzbereitschaft der Einheiten sicherzustellen. Sofern die Personalstärken vom Regelfall abweichen, treffen die Leiter der Feuerwehren in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister entsprechende Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung. Krankheitsausfälle und längere Ortsabwesenheiten sind auch im Ehrenamt auf dem Dienstweg zu melden, damit Personalengpässe oder der Ausfall von Einheiten frühzeitig erkannt werden können. Erforderlichenfalls ist auch im Ehrenamt eine Bereitschaftsplanung erforderlich, wonach z. B. Einsatzbereitschaft von zu Hause aus angeordnet werden kann.
👉🏻 10.
Das Ausrücken von Einsatzfahrzeugen ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
👉🏻 11.
Die Mobile Atemschutzübungsstrecke des Kreises Mettmann wird b. a. W. außer Betrieb gesetzt.
👉🏻 12.
Einsatzkräfte sind dahingehend zu sensibilisieren, dass bereits ein geringer Infektionsverdacht die Aufforderung zur Folge hat, vorläufig bis zur endgültigen Klärung nicht mehr am Dienstbetreib teilzunehmen, auch nicht am Einsatzdienst. Bestätigte Infektionen sowie Quarantäneanordnungen mit Betroffenheit von Einsatzkräften sind auf dem Dienstweg der Leitung der Feuerwehr sowie auch dem Kreisbrandmeister zu melden.
👉🏻 13.
Die Lageentwicklung ist in enger Abstimmung zwischen den Leitern der Feuerwehren bzw. den Kreisbrandmeistern und en Krisenstäben sowie den Gesundheitsämtern zu verfolgen. Lageänderungen können jederzeit ein Überdenken bisheriger Veranlassungen erfordern. Soweit die Dynamik der Pandemielage es erfordert, ist eine tägliche Abstimmung zwischen dem kommunalen Verwaltungsvorstand, Feuerwehr/Kreisbrandmeister, Krisenstab und SAE und allen beteiligten Ämtern bis auf weiteres sicherzustellen. Dabei ist es erforderlich, dass die Feuerwehren in den SAE mitwirken.
👉🏻 14.
Für den beruflichen Wachbetrieb gelten besondere Regelungen, die u. a. von örtlicher Struktur, Wachstärke, Betroffenheit, Aufgabenbereichen und baulichen Gegebenheiten abhängen. Diesbezüglich wird auf den Informationsfluss innerhalb von AGBF NRW und AGHF NRW verwiesen.
👉🏻 15.
Die Leitstelle des Kreises Mettmann passt ihre Dienstplanung der Lage an. Die für die Rahmenbedingungen zur Dienstplanung verfasste Dienstvereinbarung wurde bereits aufgehoben, um eine kurzfristige Personalrekrutierung sicherzustellen. Darüber hinaus ist die gegenseitige personelle Unterstützung der Leitstellen abzustimmen, welche das gleiche Leitsystem verwenden.


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