Freitag | 26. April 2024
 
Kurz notiert im Neanderland  | 

Die Linke: „Menschenwürde statt Zwang und Sanktionen“

Von

Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zu „Hartz-IV“-Sanktionen, die eine Leistungsminderung über 30 Prozent zur Folge haben, verkündet. Diese sind verfassungswidrig. Aus diesem Anlass bezieht Ilona Küchler, Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Kreistag, Stellung.

„Auch wenn dieses Signal ermutigend ist und der Gesetzgeber handeln muss, sind Kürzungen des Existenzminimums nicht gänzlich vom Tisch. Sanktionen verstoßen jedoch gegen die Würde der Leistungsberechtigten. Sie bestrafen und drohen, wo Respekt, Hilfe und Unterstützung notwendig sind.

Auch im Kreis Mettmann werden jeden Monat Leistungsberechtigte mit Sanktionen konfrontiert. Dies bedeutet eine Kürzung ihrer anerkannten Leistungsansprüche. Im Kreis Mettmann traf dies zuletzt auf 622 Personen zu (Stand Juni 2019).

Besonders heftig trifft es junge Menschen unter 25 Jahre: Diese werden nicht nur deutlich häufiger, sondern auch härter sanktioniert. Ein Verstoß gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung reicht bereits aus, um die Regelleistung auf null Euro zu kürzen. Infolge leidet das Vertrauen zu den Jobcentern und den SachberarbeiterInnen. Was letztendlich die soziale und berufliche Eingliederung der betroffenen Menschen erschwert. Ein Effekt der weder im Sinne der Betroffenen noch der Gesellschaft sein kann.“

Die Linke fordert schon lange die Abschaffung von Sanktionen, „denn diese bedeuten im Bereich der Grundsicherung regelmäßig eine Unterschreitung des ohnehin kleingerechneten gesetzlich festgelegten Existenzminimums“. So lange der Bundestag hier keinen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet, fordert die Kreistagsfraktion der Linken das Jobcenter ME-aktiv auf, Sanktionen auszusetzen. „Denn Regelsätze sollen allen Menschen ein sicheres Existenzminimum garantieren und Kürzungen nicht als Druckmittel missbraucht werden.“


Alle Rechte vorbehalten.

Wo kann ich diesen Artikel kommentieren?

Leider bieten wir diese Funktion nur unseren Abonnenten an. Registrieren können Sie sich hier. Sollten Sie bereits Abonnent von Taeglich.ME sein, so können Sie sich hier einloggen und diesen Artikel kommentieren.