Samstag | 27. April 2024
 
Neanderland  | 

Ermittler entdecken Ford mit gerissener Felge auf der A 3

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Den Verantwortlichen erwartet eine Anzeige nach Ordnungswidrigkeitsrecht, die eine hohe Geldbuße und einen Eintrag in Flensburg zur Folge haben wird.

Eine gebrochene Felge des Fords. Foto: Kreispolizeibehöre

Gestern, nach mehrstündigem Verkehrseinsatz im südlichen Kreis, beabsichtigten die LKW-Spezialisten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, für abschließende Büroarbeit ihre Dienststelle in der Kreisstadt Mettmann anzusteuern. Dazu benutzte man die A 3, aus Richtung Hilden kommend. Kurz vor dem Parkplatz „Stinderhof“ bemerkten die Beamten einen in Bonn zugelassenen, silbernen Kleintransporter der Marke Ford Transit, der ebenfalls in Richtung Oberhausen unterwegs war. Fahrzeugführer des Autotransporters, der auf seinem rückwärtigen Plateau gerade kein Fahrzeug transportierte, war ein 50-jähriger Mann aus Bonn, der gleichzeitig auch der verantwortliche Halter des Transporters war.

Weil die Mettmanner Polizeikräfte beim Anblick des Transits bereits schlechte Vorahnungen beschlichen, wurde der LKW auf den Autobahnrastplatz geführt und dort kontrolliert. Und die Befürchtungen der erfahrenen Polizeibeamten sollten Recht bekommen. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass die hintere rechte Felge des Fords eingerissen war. Dies stellt einen die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigenden Mangel dar, so dass die Beamten sofort die Weiterfahrt des Transporters untersagten.

Um seine Fahrt fortsetzen zu können, wechselte der 50-jährige Kraftfahrer daraufhin in Rekordzeit das betroffene Rad. Doch leider ohne Erfolg, denn bei der Felge des nunmehr aufgezogenen Ersatzrades war ebenfalls die Felge gerissen, hier sogar noch deutlicher, als bei dem zuvor angebrachten Rad! An dieser Felge war sogar schon versucht worden, die offensichtlichen Risse im Stahl des Rades zu schweißen. Das Ergebnis war aber mehr als zweifelhaft. Die Beamten untersagten deshalb erneut die Weiterfahrt, da auch mit dieser Felge ein gefährlicher Verlust des Rades während der Fahrt jederzeit möglich erschien.

Der 50-jährige Bonner musste somit erst ein wirklich unbeschadetes Ersatzrad beschaffen, bevor die eigenständige Weiterfahrt des Autotransporters erlaubt werden konnte. Dennoch erwartet den doppelt Verantwortlichen nun auch noch eine Anzeige nach Ordnungswidrigkeitsrecht, welche eine hohe Geldbuße und einen Eintrag in Flensburg zur Folge haben wird.

Hinweis: Nur einen Tag nach der bundesweiten Aktion „sicher.mobil.leben – Brummis im Blick“, zeigt dieses Kontrollergebnis plakativ, wie wichtig auch alltägliche Kontrollen von Lastkraftwagen und Bussen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs für die Sicherheit auf unseren Straßen sind.


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